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Premium: Kostenlose Datenschutz-Analyse Ihrer Website
Wird der Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) berücksichtigt?
Ja, im Rahmen der Premium-Version des Datenschutz-Generators können Sie Datenschutzhinweise zum Einsatz von künstlicher Intelligenz aufnehmen und aus den bereitgestellten Vorlagen von über 50 KI-Diensten, wie zum Beispiel ChatGPT, Midjourney oder Copilot, die von Ihnen eingesetzten KI-Dienste auswählen.
Ist die erstellte Datenschutzerklärung rechtssicher?
Ja, die erstellte Datenschutzerklärung ist im Hinblick auf die von uns zu deren Erstellung bereitgestellten Inhalte im Rahmen der geltenden Gesetzeslage rechtssicher. Die einzelnen Klauseln und Texten werden von Dr. Schwenke als Experten im Datenschutz entsprechend der aktuellen Rechtslage aktuell gehalten und auch in eigener Anwaltspraxis verwendet.
Rundum abgesichert - Ihre allumfassende Datenschutzerklärung
Fast alle Generatoren berücksichtigen nur Datenschutzhinweise für Webseiten. Sie müssen aber auch Datenschutzhinweise für Kunden bieten, mit denen sie zum Beispiel individuell Verträge abschließen, oder für Geschäftspartner und vor allem auch für ihre Mitarbeiter.
Mit unserem Datenschutzgenerator können Sie Datenschutzhinweise aufnehmen, die Ihr gesamtes Unternehmen oder Ihre gesamte Organisation umfassen, also nicht nur für die Webseite gelten, sondern für alle Kunden (bzw. Klienten, Patienten oder Mandanten), Geschäftspartner und auch für Ihre Mitarbeiter.
Umfang und Beliebtheit unseres Datenschutz-Generators
Quiz: Hat Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten?
Das Verzeichnis ist gesetzlich vorgeschrieben und sollte es fehlen, kann dies zu einem Bußgeld von bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes führen. Mit unserem Quiz können Sie prüfen, ob auch Sie ein solches Verzeichnis benötigen.
Falls ja, können Sie mit unserem neuen Generator ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten auf Grundlage Ihrer Datenschutzerklärung erstellen und sich so viel Arbeit, Zeit und Geld sparen.
Sie können das Verzeichnis zusammen mit der Datenschutzerklärung erwerben und so 70 Euro sparen:
Ist die erstellte Datenschutzerklärung auf dem aktuellen Stand?
Der Generator wird von uns stets auf dem aktuellen Stand gehalten, indem aktuelle Rechtsentwicklungen von uns unverzüglich umgesetzt und die einzelnen Module sowie Klauseln des Generators aktualisiert sowie ergänzt werden.
Letzte Aktualisierung: 26.11.2024
- Die Liste der Aktualisierungen wird geladen und ist in wenigen Sekunden verfügbar …
Ist der Generator für meinen Zweck geeignet?
Ja, davon gehen wir grundsätzlich aus, da die erstellten Datenschutzerklärungen sich für die meisten Anwendungsfälle, wie z.B. Webseiten, Online-Marketing, Online-Shops, Social-Media oder mobile Apps und die folgenden Geschäftszweige, Berufsgruppen und Plattformen, eignen:
Mehr …- Selbst gehostete Shops und Shop-Plattformen: z.B. Woocommerce, Amazon, Etsy, Ebay.
- Social Media: z.B. Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok.
- Gesundheitswesen: Heilpraktiker, Ärzte, Tierärzte, Gesundheitsdienstleister, Apotheken, Kliniken, Optiker, Pflege, Reha
- Immobilien: Makler, Vermieter, Ferienhausanbieter.
- Finanzen & Versicherungen: Banken, Finanzdienstleister, Berater.
- Legal: Rechtsanwälte, Steuerberater.
- Dienstleistungen: Agenturen, Coaches, IT, Reinigung, Friseure, Gartenleistungen.
- Portale: Automobilclubs, Apothekenverbände, Bibliotheken, Vereine, Parteien, NGOs.
- Software und Apps: Softwareentwicklung, SaaS-Software, mobile Apps.
Es handelt sich um einen Auszug der möglichen Verwendungen. Im Generator können Sie Ihre Leistungen aus der vollständigen Liste auswählen
Checkliste: Abmahn- und Bußgeldschutz
Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen, um zu prüfen, ob Sie eine Datenschutzerklärung benötigen, um Bußgelder- und Abmahnungen zu vermeiden:
- Ich betreibe eine Webseite.
Sie benötigen eine Datenschutzerklärung. Beim Abruf einer Webseite wird zumindest die IP-Adresse der Nutzer erhoben, welche ein personenbezogenes Datum gem. Art. 4 Nr. 1 DSGVO darstellt (dort bezeichnet als "Onlinekenzeichnung").
Das gilt auch für Privatpersonen, da diese Art der Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Besucher nicht mehr "ausschließlich persönlich unf familiär ist" (Art. 2 Abs. 2 lit c. DSGVO). Als Privatperson können Sie die kostenlose Version unseres Generators nutzen.
Unser Generator enthält die für die Erstellung der Datenschutzerklärung benötigten Module.
- Ich biete Produkte oder Dienstleistungen online/offline an.
Sie benötigen eine Datenschutzerklärung. Im Geschäftsbetrieb kommen Sie um die Verarbeitung von Daten der Kunden, Klienten oder Geschäftspartner, z.B. bei Bestellvorgängen, Schreiben von Rechnungen oder schlicht dem E-Mailverkehr, nicht herum. Unser Generator enthält die für die Erstellung der Datenschutzerklärung benötigten Module.
- Ich setze Webanalyse-Tools ein (z.B. Google Analytics oder Matomo).
Unabhängig davon, ob Sie Dienste wie Google Analytics einsetzen oder datenschutzfreundliche Varianten, wie Matomo, benötigen Sie eine Datenschutzerklärung.
Denn bei der Webanalyse müssen die Besucher zumindest für einen gewissen Zeitraum, den sie sich auf der Webseite bewegen oder wiederkehren, als solche identifiziert werden.
Das gilt auch dann, wenn die Person selbst nicht bekannt ist und keine Cookies gesetzt werden (z.B. wenn die pseundonymissierte IP-Adresse als Grundlage für die Wiedererkennung dient).
Unser Generator enthält die für die Erstellung der Datenschutzerklärung benötigten Module.
- Ich nutze Onlinemarketing-Tools (z.B. Facebook-Pixel, Google Ads).
Sie benötigen eine Datenschutzerklärung, die über die Verarbeitungsverfahren dieser Dienste informiert.
Denn bei allen Marketingdiensten werden personenbezogene Daten, z.B. E-Mailadressen, IP-Adressen oder in Cookies gespeicherte Identifikationsmerkmale verarbeitet (auch wenn diese pseudonmyisiert werden). Unser Generator enthält die für die Erstellung der Datenschutzerklärung benötigten Module.
- Ich nutze geschäftlich Social Media und/oder Social Plugins.
Wenn Sie Social Media zu geschäftlichen Zwecken nutzen, dann benötigen Sie eine eigene Datenschutzerklärung mit entsprechenden Informationen zu den verwendeten Plattformen, Netzwerken und Diensten. Dann in solchen Fällen werden Sie z.B. Nachrichten mit den Nutzern über die Kommunikationswerkzeuge der Plattformen austauschen, bekommen ggf. E-Mailnachrichten mit Kommunikationsinhalten oder sind für die Verarbeitung der Daten der Besucher Ihrer Profile gemeinsam mit den jeweiligen Plattformen verantwortlich (so EuGH zu Facebook-Seiten, Az. C-210/16 und Facebook Social Plugins, Az. C-40/17).
Unser Generator enthält die für die Erstellung der Datenschutzerklärung benötigten Module.
- Ich nutze Social Media privat.
Wenn Sie Social-Media-Profile als Privatperson unterhalten, dann benötigen Sie keine Datenschutzerklärung. Die Privatnutzung stellt eine "ausschließlich persönliche und familiäre" Nutzung dar (Art. 2 Abs. 2 lit c. DSGVO). Dies ist zwar rechtlich nicht abschließend geklärt (wie vieles im Datenschutz noch nicht ganz klar ist), aber hinreichend sicher.
Kennen Sie unsere Bundle-Angebote mit bis zu 150,00 Euro Ersparnis?
Hinweise für Berater, Agenturen und Konzerngruppen
Unserer Generator wird gerne von Datenschutzbeauftragten, RechtsanwältInnen oder Agenturen für die Erstellung von Datenschutzerklärungen oder anderen Rechtsdokumenten für ihre Mandanten und Kunden eingesetzt. Wir freuen uns darüber und möchten die Nutzung unseres Generators möglichst einfach gestalten:
Mehr …1. Voraussetzungen
- Eine Lizenz pro Kunde: Sie müssen eine Lizenz pro Kunde erwerben.
- Lizenz für Auszüge: Nutzung von Passagen und Auszügen in anderen Rechtsdokumenten, die Kunden, Mandanten oder anderen Dritten gegenüber angeboten werden, ist ohne den Erwerb einer Lizenz für die Dritten nicht erlaubt.
2. Ihre Rechte
- Erwerb im Namen der Kunden: Sie können unsere Rechtsdokumente im Namen Ihrer Kunden (bzw. Mandanten) erwerben (geben Sie bitte deren Domains/ Unternehmen an).
- Erwerb im eigenen Namen: Sie können unsere Rechtsdokumente auch im eigenen Namen erwerben und bei Ihren Kunden einsetzen (geben Sie jedoch bitte deren Domains/ Unternehmen an).
- Handlingzuschlag ist erlaubt: Sie können Ihren Kunden auch einen Handlingzuschlag berechnen.
- Hinweis nicht erforderlich: Sie müssen Ihre Kunden nicht darauf hinweisen, dass die Rechtsdokumente mit dem Generator erstellt wurden.
- Bearbeitung und Auszüge: Sie können die Rechtsdokumente bearbeiten oder in Teilen verwenden (Falls am Ende ein Siegel/ Hinweis auf Datenschutz-Generator.de verwendet wird, bitte am Ende auf Bearbeitung hinweisen “Bearbeitet von uns” / “Auf Grundlage von”, etc.).
3. Mengenrabatte
- Individuelle Lizenzanfragen: Ab 10 Lizenzen bieten wir Ihnen gerne ein individuelles Lizenzpaket mit zusätzlichen Vorteilen an, bitte kontaktieren Sie uns.
- Konzerne, Unternehmensgruppen und Dachvereine: Für die jeweiligen Tochterunternehmen/ Mitgliedsvereine, etc. mit mehreren Domains, bieten wir Rabatte bis zu 75% an, je nach Volumen.
4. Weitere Hinweise
- Unsere vollständigen AGB und Lizenzbestimmungen.
Werden Datenschutzerklärungen gerichtlich überprüft?
Dass unsere Datenschutzerklärung auch vor Gericht schützen kann, zeigt u.a. die Entscheidung des LG Rostock aus dem Jahr 2020. Die Klägerin warf der Beklagten u.a. vor, dass sie die Websitebesucher nicht ausreichend über Datentransfers in die USA und deren über Widerrufs- sowie Widerspruchsrechte belehrt hatte.
Die Beklagte verwies auf eine von Datenschutz-Generator.de erstellte Datenschutzerklärung und gewann insoweit das Verfahren (LG Rostock, 15.09.2020 – 3 O 762/19 - PDF-Download, Seiten 22-23).
Was unterscheidet uns von anderen Anbietern?
Die DSGVO verlangt im Art. 13 Abs. 1 li. a DSGVO, dass in einer Datenschutzerklärung alle bekannten Empfänger von personenbezogenen Daten angegeben werden (z.B. Webhoster, Google Analytics, etc.). Unsere Datenbank umfasst über 2.200 Module mit Empfängern, die Sie in Ihre Datenschutzerklärung übernehmen können.
Mehr …Sie können zudem eigene Module eingeben oder die vorhandenen Module bearbeiten. Kostenlose Muster und auch die meisten kostenpflichtigen Generatoren können diesen Umfang und die Flexibilität unseres Generators nicht bieten.
Welche Verarbeitungsprozesse, Dienste und Tools bildet der Generator ab?
Unser Datenschutz-Generator erhält die erforderlichen Module, um die typischen Verarbeitungsprozesse auf Webseiten (z.B. Google Analytics), im Kundengeschäft (z.B. Kundenverwaltung), im Marketing (z.B. Newsletter), in Apps oder bei der Nutzung von Social Media (z.B. Facebook-Seiten) abzubilden.
Innerhalb des Generators können Sie als Premiumkunde aus der folgenden Liste die benötigten Verfahren, Dienstleister oder Tools hinzufügen (Auszug mit 1000 von über 2.200 Modulen). Sie können die Module auf Wunsch bearbeiten, eigene Module hinzufügen oder sie uns zur Ergänzung vorschlagen.
- Die Liste der Inhalte wird geladen und ist in wenigen Sekunden verfügbar …
Was schätzen unsere Kunden und Nutzer am Datenschutz-Generator?
Muss ich über juristische Kenntnisse verfügen?
DSGVO-konforme Datenschutzerklärung für Deutschland, Schweiz, Österreich oder die EU können Sie schnell, bequem, einfach und vor allem rechtssicher auch ohne juristische Kenntnisse erstellen.
Mehr …Unser Generator ist so aufgebaut, dass Sie der Reihe nach Verarbeitungsprozessen abgefragt werden, um keine Informationen zu vergessen. Zusätzlich stehen Ihnen Erläterungs- und Hilfetexte zur Verfügung.
Muss ich ein Abonnement abschließen und habe ich monatlich laufende Kosten?
Sie schließen kein Abonnement ab. Sie dürfen die generierten Dokumente zeitlich unbeschränkt, d.h. dauerhaft nutzen. Sie können Ihre Texte mit dem Generator bis zu zwölf Monate nach Erwerb der Lizenz neu gestalten oder aktualisieren, so oft Sie mögen. Danach können Sie bei Bedarf ein neue Lizenz erwerben.
Mehr …Wir empfehlen ein Update alle 6-24 Monate, je nach Änderungen in Ihrem Unternehmen und der Unternehmensgröße.
Schauen Sie auch in unseren Updatebereich oder abonnieren unseren Newsletter für weitere Informationen:. Oft erhalten Sie hier Hinweise oder Passagen, mit denen Sie kleinere Updates kostenfrei selbst durchführen können.
Welche Generatoren stehen noch zur Auswahl?
Wer soll das alles lesen oder wie lang und detailliert muss eine Datenschutzerklärung sein?
Eine Datenschutzerklärung muss zugleich transparent, leicht verständlich und präzise sein, aber dennoch Angaben zu allen Empfängern der Daten, Zwecken der Verarbeitung und Rechtsgrundlagen enthalten (Art. 12 und 13 DSGVO).
Mehr …Die verlangten Details führen zwangsläufig dazu, dass eine Datenschutzerklärung sehr lang werden kann. Das vor allem, wenn man viele Onlinedienste und Tools einsetzt.
Damit Sie dennoch zugleich die Anforderungen an die Transparenz erfüllen können, erhalten unsere Datenschutzerklärungen am Anfang eine Zusammenfassung der verarbeiteten Datenkategorien, betroffener Personen und maßgeblicher Rechtsgrundlagen. Ferner werden die Inhalte der Datenschutzerklärung klar strukturiert und ein Inhaltsverzeichnis erlaubt es den Nutzern sich schnell zurecht zu finden. Ebenso werden die Nutzer schon zum Beginn auf ein Glossar hingewiesen, in dem die verwendeten Fachbegriffe erläutert werden.
So ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sichergestellt, dass Ihre Nutzer, Kunden oder Interessenten nicht die gesamte Datenschutzerklärung lesen müssen. Stattdessen können sie schnell zu den für sie relevanten Informationen navigieren.
Wie muss ich die erstellte Datenschutzerklärung bei mir einbinden?
Die Datenschutzerklärung sollten Sie den von der Verarbeitung betroffenen Personen, bereits vor dem Beginn der Verarbeitung mitteilen. Die Art der Mitteilung hängt davon ab, wo sie eingebunden werden soll, z.B. auf Webseiten, in Apps, im Ladengeschäft oder auf Postkarten.
Mehr …- Webseiten: Auf Webseiten sollten Sie auf jeder Unterseite einen gut erkennbaren Link mit dem Text "Datenschutzerklärung", "Datenschutzhinweise" oder kurz "Datenschutz" bereithalten. Der Link kann auf eine Unterseite mit der Datenschutzerklärung verweisen, aber auch auf eine PDF-Datei (da diese in gängigen Browsern abgerufen werden können).
- Apps: In Apps sollte die Datenschutzerklärung am besten auch von jeder Unterseite aus abrufbar seien (oder zumindest im Bereich "Info" wenn ein Link auf einer Unterseite nicht möglich ist).
- Shop-Bestellung, Registrierung oder Gewinnspiel: Im Fall von Vertragsabschlüssen (z.B. im Onlineshop, Gewinnspiele) oder bei Registrierungsprozessen sollte der Hinweis (jeweils verlinkt) sinngemäß lauten: "Ich akzeptiere die AGB/ Teilnahmebedingungen und habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen".
- Social Media: In Social Media sollten Sie den Link in der jeweiligen Rubrik eintragen (z.B. bei Facebook-Seiten in der Rubrik "Info" im Feld "Datenschutzrichtlinie"). Ansonsten sollten Sie einen sprechenden Link eintragen (z.B. in der Bio bei Twitter/Instagram oder der Beschreibung einer Facebook-Gruppe): "https://musterdomainxyz.de/datenschutz", bzw. falls der Link den Begriff "Datenschutz" nicht enthält, sonst mit einem Hinweis vorab: "Datenschutz: https://musterdomainxyz.de/index=134".
- Ladengeschäft oder Messe: Wir die Datenschutzerklärung offline, z.B. im Rahmen von Gewinnspielen auf einer Messe oder in einem Ladengeschäft verwendet, dann sollte sie entweder als PDF (z.B. auf einem Tablet) oder per QR-Code abrufbar sein und für zusätzlich im Papierformat bereitliegen.
- E-Mail-Signaturen: Wir empfehlen einen Link zur Datenschutzerkl&auuml;rung auch in jede E-Mail-Signatur, auch bei Autoresponder- oder Transaktions-E-Mails einzubinden. Denn auch wenn betroffene Personen ihre Daten von sich aus mitteilen (z.B. Initiativbewerbung, Kundenanfrage per E-Mail), sollten die Datenschutzhinweise umgehend mit dem Empfang der Daten nachgeholt werden. Das erfolgt dann in der Signatur der Antwort-E-Mail.".
- Postkarten: Soll auf die Datenschutzerklärung z.B. auf Postkarten verwiesen werden, dann muss eine Kurzversion verwendet werden, die jedoch die wichtigsten Inhalte und einen Verweis auf die Website bereithalten muss (der Datenschutzbeauftragte nur soweit vorhanden), z.B. im Fall einer Gewinnspielpostkarte: "Verantwortlich: Firma, Straße Nr., PLZ. WIDERSPRUCHSRECHT: Sie können der Verarbeitung Ihrer Daten zu Werbezwecken jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen (z.B. an optout@musterdomainxyz.de). Ihre weiteren Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung/Einschränkung Ihrer Daten sowie Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Zweck/Rechtsgrundlage der Verarbeitung: Gewinnspielabwicklung/Art.6(1)b DSGVO. Datenschutzbeauftragter: datenschutz@musterdomainxyz.de. Vollständige Datenschutzhinweise: https://musterdomainxyz/datenschutz".
In welcher Sprache muss ich meine Datenschutzerklärung bereitstellen?
Die Sprachen der Datenschutzerklärung richten sich nach den Sprachen Ihren (Online)Angebotes. Wenn Sie z.B. eine englische Version der Webseite anbieten, auf die Datenschutzerklärung von einem englischsprachen Onlineauftritt verweisen oder englischsprachige Events veranstalten, müssen Sie eine Datenschutzerklärung in der englischen Sprache anbieten.
Mehr …Wenn Sie die Datenschutzerklärung in dem Fall nicht in der englischen Version bereitstellen, begehen Sie einen Datenschutzverstoß gem. Art. 12 Abs. 1 DSGVO, da Ihre Datenschutzerklärung nicht transparent und nicht leicht zugänglich ist.
Mit unserem Generator können Sie inhaltsgleiche Datenschutzerklärungen in deutscher sowie in englischer Sprache erstellen. Wenn Sie Veränderungen vornehmen und z.B. neue Tools oder Dienste in der Datenschutzerklärung ergänzen, aktualisiert sich sowohl die deutsche als auch die englische Version der Datenschutzerklärung.
So sparen Sie sich den Aufwand der zweifachen Änderung und können sich sicher sein, dass Sie keine Änderung aus Versehen nur bei einer Sprache vorgenommen haben.
Wie erstelle ich ein Dokument mit dem Generator?
1. Schnellauswahl
Die von unserem Generator erstellten Rechtsdokumente werden aus einer Vielzahl von Modulen zusammengestellt. In der Schnellauswahl können Sie die wichtigsten Module und Optionen schnell auswählen. Wir haben für Sie bereits Module vorausgewählt, die nach unserer Erfahrung am häufigsten gewählt werden und deren Auswahl für die meisten Nutzer zu empfehlen sind. Nach der Auswahl können Sie Ihr Dokument individuell anpassen:2. Individuelle Anpassung und Eingaben
Die einzelnen Module des Generators sind in thematisch zusammenhängende Abschnitte zusammengefasst. Klicken Sie auf den jeweiligen Abschnitt, um ihn zu öffnen. Bitte gehen Sie alle Abschnitte von oben nach unten durch. Innerhalb der Abschnitte werden Sie gebeten Fragen zu beantworten, Module auszuwählen und Eingaben zu tätigen (z.B. zum Unternehmen). Manche Module oder Optionen sind vorausgewählt, wenn wir sie für erforderlich oder sehr empfehlenswert halten.3. Dokumente generieren
Wenn Sie mit den Eingaben fertig sind, können Sie am Ende des Generators Ihr Dokument erstellen.4. Dokumente kopieren oder herunterladen
Alle Nutzer können die erstellten Dokumente sowie den HTML-Code mittels der "Kopieren & Einfügen"-Funktion übertragen. Premiumkunden können das Dokument zusätzlich im Word-Format, als PDF-Datei und als HTML-Code samt der Speicherung ihrer Eingaben als Zip-Datei herunterladen oder sich per E-Mail zusenden lassen.5. Dokumente ändern und aktualisieren
Die Eingaben und die Modulauswahl im kostenlosen Generator werden standardmäßig für 7 Tage gesichert. Die Eingaben der Premiumkunden werden automatisch in deren Kundenkonto gespeichert. Das Dokument können Sie beliebig lang nutzen. Es gelten unsere AGB und Lizenzbedingungen.6. Tipp: Erläuterungen aufrufen
Wenn Sie die Schaltfläche "Erläuterungen anzeigen" betätigen, erhalten Sie weitere Erläuterungen sowie Hinweise zu den jeweiligen Modulen.Premium: Wie kann ich weitere Module und Klauseln ergänzen?
1. Module in der Datenbank suchen und laden
Im Rahmen der Erstellung der Datenschutzerklärung und beim Auftragsverarbeitungsvertrag können Sie Tools, Verfahren und Anbieter aus unserer Datenbank laden. Geben Sie dazu deren Namen, bzw. einen Namensbestandteil ein (z.B. "Google" oder "Marketing"). Sie können auch auf den Link "Alle Anzeigen" klicken, um alle unsere Module anzuzeigen.2. Eigene Module erstellen
Sie können zudem in fast allen Abschnitten des Dokuments auch eigene Klauseln ergänzen, in dem Sie auf die Schaltfläche "Eigenes Modul hinzufügen" klicken.3. Module bearbeiten
Ferner können Sie vorhandene Module bearbeiten, indem Sie auf das Bearbeiten-Symbol in der rechten unteren Ecke eines Moduls klicken. Wenn Sie auf das Mülleimer-Symbol in der linken unteren Ecke eines Moduls klicken, entfernen Sie das Modul aus Ihrem Arbeitsbereich (z.B., wenn Sie diese nur zum Ausprobieren erstellt haben). Module aus der Datenbank können Sie jederzeit neu in Ihren Arbeitsbereich laden. Selbst eingegebene Module werden dagegen dauerhaft gelöscht.4. Module anordnen
Sie können die vorhandenen Module in der Reihenfolge anordnen (und so z.B. die Reihenfolge Ihrer Klauseln ändern). Klicken Sie dazu auf die Module und ziehen diese an eine andere Stelle, ohne die linke Maustaste dabei loszulassen.Premium: Wie werden Eingaben sowie gewählte Module gespeichert und geladen?