Vereinbarung über betriebliche Nutzung von Privatgeräten der Mitarbeiter (BYOD)
Neu: Auch auf Englisch verfügbar
- Rechtssicher und DSGVO-konform: Abmahnsichere Generatorinhalte von Rechtsanwalt und Datenschutzexperten Dr. jur. Thomas Schwenke erstellt.
- Einfach und schnell: In wenigen Minuten zur BYOD-Vereinbarung auch ohne juristische Vorkenntnisse.
- Günstig und ohne Abopflicht: Nur 29,90 Euro netto für Geschäftskunden mit unbefristeter Nutzung der BYOD-Vereinbarung, ein Jahr lang unbegrenzten Updates und das ohne laufende Kosten.
Wann eine Vereinbarung über betriebliche Nutzung von Privatgeräten der Mitarbeiter erforderlich?
Diese Vereinbarung müssen Sie mit Arbeitnehmer*innen abschließen, die private Geräte für betriebliche Zwecke einsetzen (auch wenn es nur der Abruf von E-Mails ist).
Mehr …Mit dieser Vereinbarung können Sie die notwendigen Belehrungen und Verpflichtungen nachweisen sowie die erforderlichen Kontrollrechte einholen. Unser Generator ist rechtlich stets aktuell, für angestellte Mitarbeiter*innen nutzbar, berücksichtigt die DSGVO, ist gender-sicher und individuell anpassbar.
Hinweise für Berater, Agenturen und Konzerngruppen
Unserer Generator wird gerne von Datenschutzbeauftragten, RechtsanwältInnen oder Agenturen für die Erstellung von Datenschutzerklärungen oder anderen Rechtsdokumenten für ihre Mandanten und Kunden eingesetzt. Wir freuen uns darüber und möchten die Nutzung unseres Generators möglichst einfach gestalten:
Mehr …1. Voraussetzungen
- Eine Lizenz pro Kunde: Sie müssen eine Lizenz pro Kunde erwerben.
- Lizenz für Auszüge: Nutzung von Passagen und Auszügen in anderen Rechtsdokumenten, die Kunden, Mandanten oder anderen Dritten gegenüber angeboten werden, ist ohne den Erwerb einer Lizenz für die Dritten nicht erlaubt.
2. Ihre Rechte
- Erwerb im Namen der Kunden: Sie können unsere Rechtsdokumente im Namen Ihrer Kunden (bzw. Mandanten) erwerben (geben Sie bitte deren Domains/ Unternehmen an).
- Erwerb im eigenen Namen: Sie können unsere Rechtsdokumente auch im eigenen Namen erwerben und bei Ihren Kunden einsetzen (geben Sie jedoch bitte deren Domains/ Unternehmen an).
- Handlingzuschlag ist erlaubt: Sie können Ihren Kunden auch einen Handlingzuschlag berechnen.
- Hinweis nicht erforderlich: Sie müssen Ihre Kunden nicht darauf hinweisen, dass die Rechtsdokumente mit dem Generator erstellt wurden.
- Bearbeitung und Auszüge: Sie können die Rechtsdokumente bearbeiten oder in Teilen verwenden (Falls am Ende ein Siegel/ Hinweis auf Datenschutz-Generator.de verwendet wird, bitte am Ende auf Bearbeitung hinweisen “Bearbeitet von uns” / “Auf Grundlage von”, etc.).
3. Mengenrabatte
- Individuelle Lizenzanfragen: Ab 10 Lizenzen bieten wir Ihnen gerne ein individuelles Lizenzpaket mit zusätzlichen Vorteilen an, bitte kontaktieren Sie uns.
- Konzerne, Unternehmensgruppen und Dachvereine: Für die jeweiligen Tochterunternehmen/ Mitgliedsvereine, etc. mit mehreren Domains, bieten wir Rabatte bis zu 75% an, je nach Volumen.
4. Weitere Hinweise
- Unsere vollständigen AGB und Lizenzbestimmungen.