Erstellen Sie Ihre Datenschutzhinweise für Foto- und Videoaufnahmen bei Veranstaltungen
Einfach, schnell, aktuell, vom Anwalt und Datenschutzexperten.
- Kostenlos für alle, Privatpersonen, Unternehmen oder Behörden.
- Englische Version sowie Nutzung ohne Hinweis auf den Generator und mit Siegel 19,99 Euro netto für Geschäftskunden. Kein Abonnement, zeitlich unbegrenzte Nutzung der Rechtstexte.
Ihr Dr. Thomas Schwenke
Wann ist der Foto- & Videohinweis erforderlich? Diesen Hinweis benötigen Sie als Veranstalter/in von Veranstaltungen und Events auf denen Sie Bildaufnahmen erstellen oder andere (z.B. Fotografen) damit beauftragen. Außer es handelt sich um eine ausschließlich private und familiäre Veranstaltung. Aktuell: Tipps von Dr. Schwenke zum Fotorecht im Podcast von heise.
Auswahl unserer Generatoren:
Sprachauswahl und Premiumbereich:
Premium (Lizenzcode, Sprachen, Siegel, Eingaben laden)
Bitte geben Sie Ihren Lizenzcode ein
Inhalte für Unternehmens- und Geschäftsnutzer sowie die Speicherfunktion sind nur für die Erwerber eines Lizenz-Codes zugänglich.
Falls Sie einen oder mehrere Lizenzcodes (z.B. Deutsch und Englisch) erworben haben, können Sie sie an dieser Stelle aktivieren:
Erläuterungen und Hinweise zum Lizenzcode
Manche Rechtstexte oder Sprachen sowie Module unserer Generatoren benötigen die Eingabe des Lizenzschlüssels. Diese Bereiche sind mit einem Symbol (Stern mit einem Schloss) gekennzeichnet.
Den passenden Lizenzcode können Sie in unserem Lizenzshop für Geschäftskunden erwerben. Sie erhalten den Lizenzcode nach dem Erwerb per E-Mail. Anschließend können Sie den Lizenzcode im Premium-Bereich des jeweiligen Generators eingeben (Anleitung).
Bitte wählen Sie eine oder mehrere Sprachen
Ihr Dokument wird mit gleichem Inhalt in den jeweils ausgewählten Sprachen erzeugt. Die Sprachen müssen unter Umständen vorher mit einem Lizenzcode aktiviert werden (ansonsten sind nur Auszüge der Rechtstexte verfügbar).
Erläuterungen und Hinweise zur Sprachwahl
Die Eingaben für die deutsche und die englische Version erfolgen gemeinsam (falls Sie beide Sprachen gewählt haben). D.h. alle Optionen, die Sie auswählen, gelten spiegelbildlich für beide Sprachen.
Wenn es auf die Sprache ankommt, werden wir Sie um zusätzliche englischsprachige Angaben bitten (z.B., für den Fall, dass Sie unterschiedliche Kontaktangaben für deutsche oder englische Ansprechpartner bereithalten).
Im Regelfall setzt die Nutzung der englischen Sprache die Eingabe eines Lizenzcodes (Anleitung) voraus.
Bitte wählen Sie ob Sie ein Siegel wünschen
Als Premiumnutzer können Sie Ihre Datenschutzerklärung mit unserem Siegel abschließen oder auf einen Abschlusshinweis verzichten.
Erläuterungen und Hinweise zu unseren Siegeln
Als Premiumnutzer (d.h. nach Eingabe des Lizenzcodes - Anleitung), dürfen Sie den „Erstellt mit …“-Hinweis am Ende Ihres Rechtstextes entfernen.
Alternativ zu dem Hinweis auf den Generator, können Sie auch optional unsere Grafischen Siegel nutzen. Bei unseren grafischen Siegeln handelt es sich um so genannte „Herkunftssiegel“, d.h. nicht um "Prüfsiegel". Die Siegel weisen auf die Herkunft der Rechtstexte hin und dass sie auf Modulen basieren, die vom Experten erstellt wurden und aktuell gehalten werden. Wir empfehlen die Verlinkung des Siegels im generierten Dokument beizubehalten oder die Siegel sonst auf uns („https://datenschutz-generator.de“) zu verlinken. Dann werden die Nutzer nach dem Klick auf unsere Hauptseite geleitet, wo die Herkunftsfunktion der Siegel erklärt wird.
Wir übernehmen keine Gewähr für die individuelle Nutzung der Siegel, da wir insbesondere den Ort der Platzierung der Rechtstexte nicht kennen.
Bitte ergänzen Sie das Siegel ferner nicht um eigene Angaben, wie „Geprüft durch“ oder „Gewährleistet durch“, etc. Derartige Hinweise können wettbewerbswidrig und abmahnbar sein, da sie den Eindruck einer externen und individuellen Prüfung Ihres Rechtstextes, Datenschutzkonzeptes, Website, etc. erwecken.
Die Siegel-Grafiken werden Ihnen am Ende des Generierungsvorgangs bereitgestellt. Im generierten Dokument haben wir die Siegel zwar auf die Siegelgrafik unseres Servers verlinkt. Wir können jedoch nicht gewährleisten, dass die Siegel dort immer abrufbar sein werden.
Ferner dürfen die Siegel nicht verändert werden und dürfen nicht genutzt werden, falls die generierten Rechtstexte im Hinblick auf die rechtlichen Klauseln (nicht die freien Eingaben, wie Name oder Kontaktdaten) verändert werden.
Projekte speichern und laden
Nachdem Sie Ihr Dokument generiert haben, können Sie als Premiumkunde ihre Eingaben als Datei herunter- und zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle zwecks Änderung wieder laden. Eingegebene Lizenzcodes werden mitgespeichert, so dass Sie sie nicht vorher eingeben müssen.
Sie können Ihrem Projekt einen Namen geben (oder den Projekt-URL eingeben). Das ist besonders nützlich, wenn Sie mehrere Projekte verwalten.
Sie können sowohl die Speicherdatei oder die ganze Zip-Datei laden. Ihr Lizenzcode wird automatisch mitgeladen.
Erläuterungen und Hinweise zum Speichern und Laden Ihrer Eingaben
Als Premiumnutzer (d.h. nach Eingabe des Lizenzcodes - Anleitung), können Sie Ihre getätigten Eingaben herunterladen.
Wenn Sie Ihren Rechtstext später ändern möchten, können Sie ihn an dieser Stelle laden und Ihre Eingaben werden automatisch in den Generator eingetragen.
Ihr Lizenzcode wird mitgespeichert. D.h. Sie müssen Ihren Lizenzcode nicht eingeben, bevor Sie den Text laden. Bitte geben Sie die Speicherungen deswegen nicht an Dritte.
Die Speicherfunktion stellt eine kostenlose Zusatzleistung innerhalb des Update-Zeitraums dar, für die wir keine Gewähr bieten können.
P.S. Sie können die gespeicherten Eingaben auch als Vorlage nutzen. Z.B. wenn Sie als Agentur oder Datenschutzberater gleiche Rechtstexte für unterschiedliche Kunden erstellen möchten. Bitte vergessen Sie aber nicht, dass pro Kunde/Domain eine Lizenz erworben werden muss (Antworten auf Fragen zu unseren Lizenzen erhalten Sie in den FAQ).
Bitte wählen Sie die passenden Module aus:
Angaben zum Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten
Bitte geben Sie die Grund- und Kontaktangaben zu datenschutzrechtlich Verantwortlichen ein:
Geben Sie bitte die Angaben zum datenschutzrechtlich Verantwortlichen ein:
Geben Sie bitte die Angaben zum datenschutzrechtlich Verantwortlichen ein (Englisch):
Ihre E-Mail-Adresse:
(Englisch) Ihre E-Mail-Adresse:
Telefonnummer (optional):
(Englisch) Telefonnumer (optional):
URL Ihrer Datenschutzerklärung (optional, aber empfohlen):
(Englisch) URL Ihrer Datenschutzerklärung (optional, aber empfohlen):
Soweit vorhanden, geben Sie bitte zumindest die E-Mail-Adresse des/der Datenschutzbeauftragten ein:
(Englisch) Soweit vorhanden, geben Sie bitte zumindest die E-Mail-Adresse des/der Datenschutzbeauftragten ein:
Erläuterungen und Hinweise zu "Verantwortlicher"
URL Datenschutzerklärung
Wir empfehlen Ihnen auf die Datenschutzerklärung hinzuweisen, da diese im Regelfall ausführlicher ist und im Fall der Fälle diesen Hinweis auf die Bildaufnahmen ergänzt.
Zwar könnte der Hinweis selbst so ausführlich wie eine Datenschutzerklärung formuliert werden. Allerdings könnte eine Din A4-Seite mit kleingedrucktem Text selbst wiederum dem Transparenzgebot widersprechen (Art. 12 Abs. 1 DSGVO).
In den meisten Fällen wird die Angabe der Webadresse Ihrer Online-Datenschutzerklärung ausreichen.
Sie können den Aufruf Ihrer Datenschutzerklärung zudem erheblich erleichtern, wenn Sie deren Link als QR-Code generieren und als Grafik in Ihren Aushang einfügen (auch wenn ein QR-Code aus unserer Ansicht nicht erforderlich ist, außer wenn die Adresse Ihrer Datenschutzerklärung sehr lang und schwer abzutippen ist).
Wenn Sie zudem davon ausgehen, dass die Besucher Ihrer Veranstaltung nicht mit dem Internet bewandert sind, dann sollten Sie eine Datenschutzerklärung (am besten mehrere Kopien) auslegen und darauf in den "eigenen Ergänzungen" zusätzlich hinweisen:
"Die ausgedruckte Datenschutzerklärung erhalten Sie an der Information."
Einführung und Rechte der abgebildeten Personen
Soll der Aufnahmehinweis eine Einführung enthalten?
Erläuterungen und Hinweise zu "Einführung"
1. VorabhinweisSie sollten die Teilnehmer, bzw. Besucher der Veranstaltung, schon im Rahmen der Einladung auf mögliche Foto- und Videoaufnahmen hinweisen.
Dies kann z.B. auf der Einladung oder auf auf einem Aushang sinngemäß erfolgen (Sie können den Text je nach Art, Umfang oder Zweck anpassen):
Bitte beachten Sie: Während der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen zu Zwecken der Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit gemacht.
2. Aushang vor Ort
Platzieren Sie den mit dem Generator erstellten Hinweis im Sichtbereich der Teilnehmer. Im Optimalfall hängt der Hinweis im Eingangsbereich im Blickfeld der Neuankömmlinge.
3. Mündlicher Hinweis vor Ort
Sofern eine Begrüßung oder eine ähnliche Anfangsansprache stattfindet, empfehlen wir in diese einen Hinweis auf die Bild und Tonaufnahmen aufzunehmen. Dabei sollten Sie je nach Art der Veranstaltung beschreiben
1. wer die Fotografien erstellt,
2. zu welchen Zwecken,
3. dass und wie die Teilnehmer widersprechen können.
Beispiele:
Während der Veranstaltung macht unser Fotograf Fotoaufnahmen zu Zwecken der Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit. Sie können ihm Bescheid sagen, wenn Sie es nicht wünschen oder uns Bescheid sagen. Sie können auch zusätzlich und freiwillig eine weiße Badge tragen, um darauf hinzuweisen, dass Sie nicht auf Aufnahmen auftauchen möchten. Zusätzlich können auch alle Teilnehmer Foto- und Videoaufnahmen erstellen. Wir bitten Sie auch hier aufeinander Rücksicht zu nehmen und z.B. keine Aufnahmen von Minderjährigen zu erstellen.
Sollen die abgebildeten Personen über ihre Rechte belehrt werden?
Erläuterungen und Hinweise zu "Ihre Rechte"
Betroffene Personen müssen über ihre Rechte belehrt werden (Art. 13 DSGVO), weshalb dieses Modul vorausgewählt ist und es bleiben sollte.Art und Zwecke der Foto- und Videoaufnahmen
Möchten Sie angeben, zu welchen Zwecken die Bildaufnahmen erstellt werden?
Eigene Angaben zu den Zwecken:
(Englisch) Eigene Angaben zu den Zwecken:
Erläuterungen und Hinweise zu "Die Bildaufnahmen werden zu den folgenden Zwecken verwendet"
Die Betroffenen müssen anhand der angegebenen Zwecke vor allem erkennen können, wie groß die mögliche Öffentlichkeit der Bildaufnahmen sein könnte. Daher ist dieses Modul vorausgewählt.Es kann z.B. je nach Art der Veranstaltung für die Teilnehmer einen Unterschied machen, ob die Bildaufnahmen nur den Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden oder in der Presse auftauchen könnten.
Die aufgeführten Zwecke erlauben Ihnen eine graduelle Auflistung: Hinweis: die Zwecke können sich zum Teil überschneiden.
Wir bedanken uns für die Vorschläge zu den Zwecken bei unserer Community! Vielen herzlichen Dank!
Verwendung im internen Netzwerk (Intranet)
Ein internes Netzwerk kann auch über das Internet bereitgestellt werden, z.B. wenn der Zugang zu den Aufnahmen nur mit einem Passwort für die Mitarbeiter eines Unternehmens oder sonstiger Organisation zugänglich ist.
Hinweise auf weitere und auf ähnliche Veranstaltungen
Man kann durchaus vertreten, dass die Verwendung von Bildaufnahmen im Rahmen der Bewerbung künftiger Veranstaltungen, z.B. der Ausgabe im Folgejahr, unter den Verwendungszweck "Öffentlichkeitsarbeit" fällt.
Wenn Sie jedoch auf Nummer sicher gehen möchten, dann sollten Sie diese Option auswählen. Vor allem, wenn Sie denken, dass die Teilnehmer nicht damit rechnen in einer Broschüre oder sonst im Rahmen der Bewerbung der Veranstaltung abgelichtet zu werden.
Bitte beachten Sie, dass dieser Hinweis alleine Sie allenfalls ermächtigt Aufnahmen von Vortragenden oder dem Publikum als Gruppe abzulichten, aber nicht einzelner Personen. Beachten Sie hierzu die Erläuterungen im Rahmen des Moduls zur Angabe von Rechtsgrundlagen.
Nutzung in eigenen Printmedien, Publikationen und Präsentationen
Z.B. Firmenzeitschriften, Geschäftsberichten, Broschüren, etc.
Öffentlichkeitsarbeit
Mit Berichterstattung ist eine nicht auf kommerziele Ziele oder Werbeeffekte gerichtete Information
Die Öffentlichkeitsarbeit umfasst auch die Berichterstattung, so dass die Berichterstattung nicht zusätzlich genannt werden muss.
Der Unterschied liegt darin, dass die Öffentlichkeitsarbeit als Zweck für Unternehmen, Behörden oder sonstige Organisation in Frage kommt und mit ihr ein gewisser Werbeeffekt verbunden ist.
Dagegen sollte der Begriff Berichterstattung gewählt werden, wenn im privaten Rahmen über eine Veranstaltung berichtet werden soll
Veröffentlichung in sozialen Medien
Dass Bildaufnahmen nicht nur in Print, sondern auch Online verwendet werden, muss heutzutage nicht besonders erwähnt werden. Außer Ihre Teilnehmer sollten Ihrer Ansicht nach, z.B. aufgrund des Alters, nicht damit rechnen, dann erwähnen Sie diesen Umstand in dem Freifeld:
- Veröffentlichung in Onlinemedien/ auf unserer Webseite.
Ob ein Hinweis auf die Publikation in sozialen Medien heutzutage notwendig ist, hier kann man sich trefflich streiten.
Da jedoch die Reichweite und Möglichkeit der Rückgängigmachung sich bei Social Media verschlechtern kann und Gefahren wie potentielle Analyse der Bilder zumindest theoretisch drohen, empfehlen wir den Hinweis aufzunehmen.
Ob auch zusätzlich die verwendeten Netzwerke, deren Datenschutzerklärungen, etc. genannt werden müssen, ist ebenfalls nicht geklärt.
Da diese Angaben den Sinn eines transparenten Aushangs durchaus sprengen könnten, empfehlen wir Ihnen oben in der Gruppe "Angaben zum Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten" die Webadresse der Datenschutzerklärung anzugeben und dort die verwendeten sozialen Netzwerke aufzulisten (was z.B. mithilfe unseres Generators für Datenschutzerklärungen möglich ist: https://datenschutz-generator.de/datenschutzerklaerung/).
Weitergabe von Bildaufnahmen an die Presse/Medien
Auch die Frage, ob neben dem Zweck "Öffentlichkeitsarbeit" auch ein Hinweis auf die Veröffentlichung oder Weitergabe der Bildaufnahmen an die Presse erforderlich ist, ist rechtlich nicht geklärt
Dieser Umstand kann jedoch für manche Menschen von Bedeutung sein. Z.B. kann die Aussicht in der Presse zu erscheinen, deren Verhalten beeinflussen oder eher den Wunsch (d.h. rechtlich einen Widerspruch) äußern lassen, nicht in der Presse aufzutauchen.
Aus diesem Grund empfehlen wir diese Option zu wählen, wenn die Bildaufnahmen der Presse zugeleitet werden oder in einer Pressemappe oder ihrer Onlineversion bereitgehalten werden könnten.
Hinweis: Sind die Medien von sich aus vor Ort ( z.B., weil sie über die Veranstaltung berichten), dann sind die Medien selbst für die Verarbeitung der Bildaufnahmen verantwortlich. In diesem Fall müssen sie nicht als Zweck Ihrer Verarbeitung genannt werden. Zu empfehlen ist jedoch ein Hinweis an die Teilnehmer, wofür wir weiter unten auf das Modul "Hinweise an die Teilnehmer" verweisen.
Möchten Sie angeben welche Arten von Bildaufnahmen erstellt werden?
Erläuterungen und Hinweise zu "Foto- und Videoaufnahmen"
Die Angabe, ob Sie Foto- oder Videoaufnahmen erstellen ist nicht unbedingt notwendig. Ohnehin sind die Grenzen heutzutage oft fließend und Fotoaufnahmen gehen mit Videoaufnahmen häufig einher. Z.B. ist ein Boomerang-"Bewegtbild" von Instagram ein Video und das iPhone nimmt im Standardmodus nicht nur ein Bild, sondern auch eine kurze Aufnahmesequenz vor dem Foto mit auf.Ein besonderer Hinweis auf die Art der Aufnahmen kommt daher dann in Frage, wenn Ihre Gäste mit Videoaufnahmen nicht rechnen sollten. Zum Beispiel, wenn z.B. ein professionelles Kamerateam vor Ort sein sollte.
Rechtsgrundlagen
Werden diese Informationen von einer nicht-öffentliche Stelle (Personen, Unternehmen, etc.) verwendet?
Eigene Angaben zu den Rechtsgrundlagen (z.B. falls die o.g. nicht zutreffend oder zu ergänzen sind):
(Englisch) Eigene Angaben zu den Rechtsgrundlagen (z.B. falls die o.g. nicht zutreffend oder zu ergänzen sind):
Erläuterungen und Hinweise zu "Rechtsgrundlagen"
Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen generierten Hinweise auf die Bildaufnahmen selbst keine Rechtfertigung für die Bildaufnahmen darstellen.Diese Hinweise dienen der Erfüllung Ihrer Informationspflichten gem. Art. 12, 13 DSGVO, bzw. der jeweils einschlägigen Bundes/Landesgesetze Ihres Wohnsitzes. Ob Sie die Aufnahmen erstellen und veröffentlichen dürfen, müssen Sie dagegen im Einzelfall nach diesen Maßstäben prüfen:
Information zur Anwendbarkeit einzelner Rechtsgrundlagen
Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f. DSGVO - Auf die Verarbeitung auf Grundlage der berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f. DSGVO können sich nur nicht-öffentliche Stellen berufen (d.h. Unternehmen, Privatpersonen, Vereine, aber keine Behörden oder Kirchen). Das ist der Regelfall bei den Nutzern unseres Generators, weshalb diese Option vorausgewählt ist.
Art. 13 S. 2 DSG - Auf diese Rechtsgrundlagen können sich Private aus der Schweiz berufen.
Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f. DSGVO i.V.m. § 12 Abs 2 Z 4 DSG - Auf diese Rechtsgrundlage können sich Verantwortliche aus Österreich berufen.
Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e. DSGVO in Verbindung einschlägigem Landesdatenschutzgesetz - Auf diese Rechtsgrundlage können sich öffentliche Landesbehörden oder sonstige öffentliche Stellen der Bundesländer in Deutschland stützen.Sie können zudem die für Sie einschlägigen Landesgesätze im Freifeld angeben.
Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e. DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG - Auf diese Rechtsgrundlage können sich Bundesbehörden in Deutschland oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes stützen.
§ 6 Abs. 1 lit. j. KDG - Auf diese Rechtsgrundlage können sich die Katholische Kirche in Deutschland sowie deren Stellen stützen.
§ 6 Nr. 4 DSG-EKD - Auf diese Rechtsgrundlage können sich die Evangelische Kirche in Deutschland und deren Stellen stützen.
Aufbewahrung und Löschung von Bildaufnahmen
Möchten Sie angeben, wie lange die Bildaufnahmen aufbewahrt werden?
Sie können eigene Angaben, Ergänzungen, Einschränkungen zur Aufbewahrungsdauer aufnehmen:
(Englisch) Sie können eigene Angaben, Ergänzungen, Einschränkungen zur Aufbewahrungsdauer aufnehmen:
Erläuterungen und Hinweise zu "Aufbewahrungsdauer der Bildaufnahmen"
Personen, die fotografiert werden, müssen einschätzen können, wie lange die Bildaufnahmen aufbewahrt werden. Daher ist dieses Modul vorausgewählt.Aufbewahrung aus urheberrechtlichen und archivarischen Gründen
Originalaufnahmen sind bei urheberrechtlichen Streitigkeiten als Nachweis der eigenen Urheberschaft, bzw. Recht an der Aufnahme erforderlich. Sei es um eigene Rechte durchzusetzen (z.B. bei der unerlaubten Nutzung einer Aufnahme durch Dritte oder Behauptung Dritter, man verwende die Aufnahme unerlaubterweise). Hierbei ist zu beachten, dass urheberrechtliche Lizenzansprüche (in Deutschland) erst nach 10 Jahren verjähren ( BGH, Urteil vom 12.05.2016 - Az. BGH I ZR 48/15).
Nach 10 Jahren werden ebenfalls (zumindest ohne besonderen Anlass) auch die schützenswerten Interessen der Betroffenen an weiterer Aufbewahrung aus archivarischen Gründen geringer sein. Z.B. könnten solche Aufnahmen durchaus eine, zumindest interne, historische Bedeutung entfallen und z.B. die Entwicklung eines Unternehmens spiegeln.
Aus diesen Gründen halten wir zumindest die interne Aufbewahrung der Aufnahmen nach diesem Hinweis für zulässig. Zumal den Betroffenen während ihrer Lebenszeit die ganze Zeit Widerspruchsrechte zur Verfügung stehen (Hinweis: Verstorbene haben keinen Anspruch auf Datenschutz - werden aber durch andere Vorschriften im Straf- und Zivilrecht in deren Ansehen geschützt, z.B. §§ 823 Abs. 2 BGB und § 189 StGB).
Hinweise auf Bildaufnahmen von Teilnehmern und Medien
Möchten Sie auf Bildaufnahmen durch andere Teilnehmer oder die Presse/Medien hinweisen?
Erläuterungen und Hinweise zu "Hinweise auf Bildaufnahmen Dritter"
Hinweis auf Bildaufnahmen durch andere Teilnehmer
Sie sind grundsätzlich nicht für die Aufnahme der Teilnehmer, zumindest datenschutzrechtlich, verantwortlich.
Sie können jedoch auch steuernd einwirken und so z.B. es den Teilnehmern einfacher machen sich gegenseitig zu fotografieren. Dies wird zu deren Rechtssicherheit beitragen und eventuelle Streitigkeiten vermeiden.
Umgekehrt kann sich eine Pflicht ergeben die Aufnahmen explizit zu untersagen. Eine derartige Hinweispflicht kann sich aus der Fürsorgepflicht als Veranstalter ergeben, wenn die Teilnehmer vernünftigerweise nicht mit Aufnahmen rechnen müssen und selbst schützenswert sein können. Z.B., wenn es eine Veranstaltung ist, in deren Rahmen geheime Interna in einem begrenzten Kreis ausgetauscht werden oder sich ein Vortragender Diskretion wünscht. Sie sind jedoch ohne gesonderte Vereinbarung nicht verpflichtet, aktiv nach unerlaubten Aufnahmevorgängen "zu fahnden", sollten jedoch intervenieren und ggf. die Löschung verlangen, sobald Sie diese wahrnehmen.
Diesen Hinweis sollten Sie zudem mündlich, z.B. bei der Begrüßung der Teilnehmer, wiederholen.
Hinweis auf Bildaufnahmen durch die Medien
Sie sind grundsätzlich nicht für die Aufnahme der Medien, zumindest datenschutzrechtlich, verantwortlich.
Nur ausnahmweise, wenn die Teilnehmer mit den Medien nicht rechnen sollten und z.B. damit zu rechnen ist, dass sie sich ohne dieses Wissen im Hinblick auf deren Ansehen abträglich verhalten, sollten Sie die Teilnehmer hierauf hinweisen (z.B. bei einer alkohollastigen Veranstaltung).
Diesen Hinweis sollten Sie zudem mündlich, z.B. bei der Begrüßung der Teilnehmer, wiederholen.
Falls Sie eigene Bildaufnahmen an die Presse weiterleiten, dann sollten Sie dies in dem Modul "Zwecke der Bildaufnahmen" weiter oben auswählen.
Schutz Minderjähriger
Möchten Sie darauf Hinweisen, dass Minderjährige nicht ohne Einwilligung ablichtet werden dürfen?
Erläuterungen und Hinweise zu "Besonderer Schutz Minderjähriger"
Auch Minderjährige dürfen im Rahmen einer Veranstaltung abgelichtet werden, z.B. bei einem öffentlichen Event.Anders sieht es dagegen bei einer unternehmensinternen Veranstaltung aus. Da dürfen Mitarbeiter erwarten, dass die mitgebrachten Kinder nicht ohne ihre Einwilligung abgelichtet werden.
In solchen Fällen empfehlen wir generell darauf hinzuweisen, dass Kinder nicht ohne Einwilligung fotografiert dürfen. Dieser Hinweis ist hervorgehoben, da er ein Verbot und nicht bloß eine Information enthält. Sie sollten auf den Schutz der Minderjährigen zudem schon zum Beginn der Veranstaltung, z.B. in der Begrüßungsreden, hinweisen.
Zusatzhinweise: Ab wann können Minderjährige selbst einwilligen?
Ab wann Minderjährige selbst einwilligen können ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Die DSGVO regelt die Altersgrenze nur bei "Diensten der Informationsgesellschaft" und legt es bei 16 Jahren fest (Art. 8 Abs. 1 S. 1 DSGVO). Allerdings dürfen einzelne Mitgliedsländer das Alter absenken. Österreich senkte das Alter z.B. auf 14 Jahre, Deutschland dagegen nicht.
Daher gehen wir von 16 Jahren als Grundfall aus, bei dem eine rechtliche Sicherheit gegeben ist. Auch wenn wirksame Einwilligungen von 14-Jährigen auch vorstellbar sind. Z.B. wenn eine Fotografie nur vereinsintern genutzt werden soll. Soll die Aufnahme für Marketingzwecke verwendet werden, erscheinen dagegen 16 Jahre als Grenze angemessener.
Bitte schreiten Sie zur Erstellung Ihrer Hinweise auf Bildaufnahmen:
Ihr Rechtstext kann noch nicht generiert werden
Hinweis: Sie haben oben noch kein Modul ausgewählt. Bitte beantworten Sie zumindest eine der obigen Fragen mit einem "Ja".
Hinweis: Sie müssen zuerst bestätigen, dass Sie den Rechtstext als Privatperson, bzw. kleines Unternehmen oder mit einer erworbenen Lizenz nutzen werden.
Jetzt Rechtstext generieren!
Hinweis: Wenn Sie nachträgliche Änderungen vornehmen, wird der generierte Rechtstext automatisch aktualisiert.
Ihr Rechtstext (wird bei Änderung der Angaben automatisch aktualisiert):
Fehlerhinweis - Es fehlen die folgenden Eingaben:
Hinweis: Sie können den Rechtstext trotz Fehlerhinweis erstellen und nutzen. Er wird jedoch nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Daher empfehlen wir Ihnen, die oben genannten Angaben zu ergänzen.
Die Fehlerhinweise sind erledigt.
Dokument, HTML-Code, PDF und Speicherung herunterladen (Premium)
Sie können die Zip-Datei mit einem Klick herunterladen (oder sonst mit einem Klick auf die rechte Maustaste und Wahl der Option "Speichern unter"). Wenn Sie Ihre Eingaben später ändern möchten, können Sie die Zip-Datei im Premiumbereich hochladen.
Ihr Dokument als Text (Deutsch) zum Kopieren & Einfügen
Ihr Dokument im HTML-Format (Deutsch) zum Kopieren & Einfügen
Ihr Dokument als Text (Englisch) zum Kopieren & Einfügen
Ihr Dokument im HTML-Format (Englisch) zum Kopieren & Einfügen
Falls Sie sich bedanken möchten, klicken Sie bitte hier
Falls Sie sich sehr über Ihren kostenlosen Rechtstext freuen und den Wunsch verspüren sich bedanken zu wollen, würden wir uns sehr über eine Spende an das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF oder sonst eine gute Tat freuen. Sie können uns auch gerne einen Like auf Facebook oder eine Bewertung bei Google hinterlassen oder Ihre Nachbarn umarmen. Danke schön!
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Beispiele, Datenschutzhinweise, u.a. zur Erfolgsmessung und Widerruf.