DSGVO-Datenschutzerklärung für mobile und Web-Applikationen sowie Push-Nachrichten
Auf Wunsch unserer Nutzer, die kommerzielle Applikationen anbieten, stellen wir mit dem heutigen Update spezielle Module für mobile und für Web-Applikationen dar:
- Präambel (Einleitung) – Gleich am Anfang der Datenschutzerklärung können Sie auswählen, dass diese speziell nur für mobile Apps gelten soll. Als Standard ist jedoch weiterhin eingestellt, dass die Datenschutzerklärung für Ihre Website, Ihre Leistungen und soweit vorhanden, für Social Media und mobile Apps gilt.
- Besondere Angaben für mobile Applikationen – Dieses Modul enthält Datenschutzhinweise für mobile Apps, mit weiteren Optionen für die
- Kommerzielle Nutzung
- Speicherung von Identifikatoren (UUID);
- Einholung von Geräteberechtigungen (z. B. für die Kamera);
- Nutzung von Kontaktdaten (z. B. für einen Abgleich);
- Verarbeitung von Standortdaten.
- Vertrieb über den Apple-Apstore, Google Play oder Microsoft Store.
- Versand von Push-Nachrichten – Die Push-Nachrichten befinden sich in einem eigenen Abschnitt, da sie sowohl Push-Nachrichten in mobilen Apps, als auch im Browser umfassen. Als Optionen stehen Ihnen zur Verfügung:
- Werbliche Inhalte;
- Standortabhängiger Versand;
- Analyse und Erfolgsmessung;
- Individuelle Angaben zu Inhalten und Abbestellmöglichkeiten.
- Technische Dienstleister, wie z. B. “Clever Push”
Die Module enthalten natürlich auch wie immer umfangreiche Hilfstexte und rechtliche Tipps, die Sie in den “Erläuterungen”-Bereichen der jeweiligen Module abrufen können.
Wenn Sie bereits Datenschutzerklärungen erstellt haben, die mobile Apps umfassen, können Sie gespeicherte Eingaben laden (aus der heruntergeladenen Zip-Datei) und weitere Angaben zu mobilen Apps ergänzen.