TikTok & Copyright: Keine Chart-Hits für Unternehmen, Influencer und Behörden

TikTok bietet seinen Nutzern einen umfangreichen Katalog an Musikstücken und Sounds, die in TikTok-Videos eingebunden werden können.

Diese Möglichkeit wird auch von Unternehmen, Behörden, NGOs und Influencern in Anspruch genommen, um ihre TikToks z.B. mit aktuellen Charts-Hits zu unterlegen.

Dabei wird von ihnen häufig übersehen, dass sie nur auf Musik in dem eingeschränkten kommerziellen Musikkatalog zugreifen dürfen.

TikTok selbst scheint damit bisher kein Problem gehabt zu haben. Doch ein aktuelles Urteil aus den USA zeigt, dass Rechteinhaber Unternehmen und Influencer wegen kommerzieller Musiknutzung ins Visier genommen haben.

Daher empfehle ich Ihnen die folgenden FAQ zur Musiknutzung bei TikTok zu lesen, bevor Sie Musik und Sounds bei TikTok selbst oder im Rahmen von Influencer-Kampagnen einsetzen wollen.

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Hat TikTok nicht Lizenzen mit Musiklabels und Rechteinhabern geschlossen?

TikTok hat Lizenzvereinbarungen mit Rechteinhabern geschlossen. Allerdings sind die Inhalte der Vereinbarungen und ihre Reichweite nicht bekannt.

Da TikTok, wie nachfolgend dargestellt, die kommerzielle Nutzung der Musik einschränkt, ist davon auszugehen, dass die Lizenzen entsprechend limitiert sind.

Anders als der reguläre Musikkatalog, enthält der kommerzielle Katalog selten Chart-Hits, sondern eher generische Musik.

Erlauben die TikTok-AGB die kommerzielle Nutzung von Musik?

Eine ausdrückliches Verbot der Nutzung des gesamten Musikkatalogs für kommerzielle Nutzung findet sich zumindest in den deutschsprachigen AGB nicht.

Allerdings enthalten TikToks “Nutzungsbedingungen für Musik” eine ausdrückliche Regelung für die kommerzielle Nutzung von Musik:

Das Urheberrecht verbietet generell eine Nutzung von Musik ohne Erlaubnis der Rechteinhaber. Vor diesem Hintergrund muss diese Regel so verstanden werden, dass Musik als “kommerzielle Sounds” für kommerzielle Zwecke nicht eingesetzt werden darf.

Wann dient ein TikTok kommerziellen oder nicht-persönlichen Unterhaltungszwecken?

TikTok definiert die kommerzielle Nutzung oder nicht-persönliche Unterhaltungszwecke wie folgt:

Dies umfasst die Assoziation der Musik mit einer Marke und das Bewerben, das Vermarkten, das Empfehlen, das Sponsoring und/oder Veröffentlichen (einschließlich der sogenannten „Hashtag-Challenges”) eines Produktes und/oder einer Dienstleistung auf der Plattform.“

Damit liegt in den folgenden Fällen eine kommerzielle, bzw. nicht-persönliche Nutzung vor:

  • TikToks von Unternehmen: Jegliche TikToks von Unternehmen müssen als kommerziell eingestuft werden. Denn sie dienen entweder der Assoziation mit einer Marke oder der Bewerbung von Produkte, bzw. Leistungen. Dies deckt sich mit der rechtlichen Definition, laut der Inhalte, die der Absatzförderung dienen, kommerzieller Natur sind.
  • TikToks von Behörden und NGOs: Behörden, andere öffentlich-rechtliche Anstalten und Einrichtungen sowie NGOs agieren zwar nicht kommerziell. Aber ihre TikTok-Nutzung dient keinen „persönlichen Unterhaltungszwecken“. Damit gilt für sie dasselbe, wie für kommerzielle Accounts.
  • Beauftragte/Bezahlte TikToks von Influencern: Wenn Influencer von Unternehmen beauftragt werden, handeln sie kommerziell.
  • Unbezahlte TikToks von Influencern: Fraglich ist, ob auch sonstige Postings nicht-kommerzieller Natur sind. Zumindest laut deutscher Rechtsprechung liegt kommerzielles Handeln vor, wenn Influencer von sich aus Unternehmen oder Produkte bewerben. Das gilt zumindest dann, wenn Influencer sonst kommerzielle Aufträge annehmen und die genannten Produkte oder Unternehmen werblich hervorheben (der Fall von “Werbung wegen Markennennung“). Nur wenn die Influencer “aus ihrem Leben berichten” und dabei nebenbei Unternehmen oder Produkte nennen, läge kein kommerzielles Handeln vor.
  • TikToks von Corporate Influencern: Als Corporate Influencer werden Mitarbeiter bezeichnet, die für ihre Arbeitgeber werben. Für sie gilt das zu Influencern gesagte. Wenn die Mitarbeiter z.B. in TikToks die Leistungen oder Produkte ihres Arbeitgebers herausstellen oder von seinen Vorzügen als Arbeitgeber berichten, liegt eine kommerzielle Nutzung vor.
Der Mouse-Over-Text im Katalog für kommerzielle Musik listet die Fälle auf, in denen TikTok von einer kommerziellen oder nicht-persönlichen Musiknutzung ausgeht.
Der Mouse-Over-Text im Katalog für kommerzielle Musik listet die Fälle auf, in denen TikTok von einer kommerziellen oder nicht-persönlichen Musiknutzung ausgeht.

Aber TikTok erlaubt die Nutzung aller Musikstücke?

Es ist richtig, dass TikTok (wohl auch aus Eigeninteresse) die kommerziellen Beschränkungen zumindest bisher nicht hervorhebt. Doch die technischen und rechtlichen Hinweise wurden zuletzt deutlicher:

  • Business-Accounts: Bei reinen Unternehmensaccounts erlaubt TikTok nur noch die Nutzung der kommerziellen Musikbibliothek.
  • Persönliche-Accounts: Bei persönlichen (also den regulären) TikTok-Accounts ist zwar die Auswahl aller Sounds möglich. Folgt man jedoch TikToks regeln und kennzeichnet einen Inhalt als “Markeninhalt” (was der kommerziellen Nutzung entspricht), dann weist TikTok explizit darauf hin, dass nur die Sounds aus der kommerziellen Bibliothek ausgewählt werden dürfen.
Werden TikToks vor dem Absenden als Markenihaltsvideos markiert (was der o.g. Definition der kommerziellen oder nicht-persönlichen Inhalte entspricht), dann dürfen nur „Kommerzielle Sounds“ ausgewählt werden. Zwar erlaubt TikTok dann weiterhin auf alle Sounds zuzugreifen, jedoch geht deren Nutzung mit dem Risiko eines Urheberrechtsverstoßes einher.

 Wie hoch ist das praktische Risiko?

Bisher ist nur der Fall des Unternehmens “Bang Energy” bekannt, das in den USA von der Universal Music Group erfolgreich verklagt wurde. Das Unternehmen und von ihm beauftragte Influencer haben in über 100 TikToks Musik von bekannten Künstlern wie Dua Lipa, Mariah Carey oder Justin Bieber eingesetzt. Das angerufene Gericht gab der Universal Music Group recht und rechnete ihr die Musiknutzung durch Influencer zu.

Auch in Deutschland sollen Musikverlage entsprechende Abmahnungen ausgesprochen haben (Rechtsanwalt Thomas Standler bei Mastodon).

Als Folge der Entscheidung erscheinen weitere Klagen als wahrscheinlich.

Vor allem in Deutschland erlaubt es das Abmahnsystem mit vergleichbar kleinem Aufwand TikToks zu sichten und Schadensersatzforderungen sowie Anwaltskosten gerichtlich geltend zu machen.

Musik im Video als Alternative?

Werden bereits vor dem Upload fremde Musikstücke in eigene Videos ohne Klärung der Rechte eingebunden, liegt ein eindeutiger Rechtsverstoß vor.

So mussten z.B. mehrere Polizeidienststellen in Nordrhein-Westfalen, wegen des Uploads von TikToks zu der “Jerusalema-Challenge” Schadensersatz leisten. In den Videos tanzten sie zu einem Song des südafrikanischen Sängers Kgaogelo Maogi (Master KG). Dabei konnten sich die Polizeidienststellen nicht auf die gesetzlichen Ausnahmen verlassen:

  • Kein Beiwerk: Musik darf in Videos allenfalls als ein unwesentliches Beiwerk enthalten sein (z.B. wenn aus einem vorbeifahrenden Auto ein Musikstück erklingt). Ist die Musik aber (wie in der “Jerusalema-Challenge”) für das Video prägend oder absichtlich eingebunden, dann handelt es sich um kein Beiwerk.
  • Kein Zitat und keine Parodie: Ein urheberrechtlich zulässiges Zitat setzt voraus, dass es notwendig ist, um sich mit einem Werk auseinanderzusetzen und dazu auch noch möglichst kurz ist. Das ist z.B. im Rahmen einer Musik-Rezension möglich, bei den typischen TikToks jedoch nur selten der Fall.
  • Karikatur, Parodie und Pastiche: Die Urheberrechtsreform 2021 brachte das Recht auf „Karikatur, Parodie und Pastiche“ mit sich. Diese Ausnahmen können auch auf Musikwerke angewandt werden, setzen aber voraus, dass wahrnehmbare Unterschiede zum Ursprungswerk vorliegen, und z.B. eine inhaltliche oder kulturelle Auseinandersetzung erfolgt. Auch Remixe oder MashUps können umfasst sein. Dient die Musik allerdings wie in den meisten TikToks der akustischen Untermalung oder Erzeugung einer Stimmung, scheiden die Ausnahmen aus.

Zusammenfassend werden gesetzliche Ausnahmen bei TikToks nur selten greifen, so dass es notwendig bleibt, die Rechte an der Musik zu klären.

Wie sollten sich Influencer und Unternehmen jetzt verhalten?

Unternehmen, die TikTok einsetzen oder (Corporate) Influencer beauftragen, sollten unbedingt die folgenden Regeln beachten:

  • Nur kommerzielle Sounds nutzen: Unternehmen sollten nur Sounds aus der kommerziellen Sounds-Bibliothek nutzen.
  • Keine Videos mit ungeklärter Musik hochladen: Es sollten keine Videos mit ungeklärter Musik hochgeladen werden. Auch wenn die Uploadfilter nicht anschlagen, kann es sich um einen Urheberrechtsverstoß handeln.
  • Instruktionen und Vereinbarungen mit Influencern: Werden Influencer oder Mitarbeiter als Corporate Influencer beauftragt, dann sollten sie auf die Nutzung kommerzieller Sounds hingewiesen werden. Ebenso sollten Verträge mit Influencern explizite Pflichten zur Beachtung von Urheberrechten und Plattformregeln enthalten.
  • Klärung von Rechten: Sollen Kampagnen mit bestimmten Musikstücken hinterlegt werden, dann müssen die Rechte mit den Rechteinhabern (in der Regel den Musik-Labels/ -Verlagen) geklärt werden. Es ist dabei wichtig zu prüfen, ob auch die Nutzung sozialer Medien einbezogen ist.

Fazit und Zusammenfassung

Mit der Bereitstellung des Musikkatalogs macht TikTok es einfach Musik einzubinden und suggeriert Rechtssicherheit. Tatsächlich ist die Musiknutzung außerhalb des privaten Bereichs nicht einfacher geworden und birgt ein hohes finanzielles Risiko.

Die Höhe des Risikos mag im Einzelfall abweichen. Z.B. dürfte ein TikTok, in dem Mitarbeiter zu einem Charthit tanzen weniger auffallen und geringeren Schadensersatz auslösen als eine ganze Marketingkampagne, die mit der  Musik untermalt wird. Allerdings sollte dieses Risiko immer in Betracht gezogen und die Folgen sollten mit möglichen Risiken abgewogen werden.

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