Dr. Schwenke hält ein Buch mit dem Titel Recht für Online-Marketing und KI von Thomas Schwenke in der Hand. Das Cover zeigt eine Eule und die Hinweise KI-generierter Content KI im Unternehmen Antworten auf die gängigen Rechtsfragen Verständlich und tagesaktuell Mit Checklisten und Mustern. Das Buch ist die 3. Ausgabe und der Herausgeber ist O'Reilly.

Buchvorstellung & Gewinnspiel: „Recht für Online-Marketing und KI“

Ich freue mich, Ihnen mein neues Buch „Recht für Online-Marketing und KI“ vorstellen zu dürfen. Darin finden Sie praxisnahe Antworten auf die wichtigsten rechtlichen Fragen im digitalen Marketing und beim KI-Einsatz – von Content-Erstellung über Datenschutz, Gewinnspiele und Greenwashing bis hin zu Einsatz von Influencern, Drohnen und Smartglasses..

Zudem haben Sie die Chance, das Buch zu gewinnen oder ein Rezensionsexemplar zu erhalten!

Für wen ist das Buch?

Mit dem Buch richte ich mich an alle, die im Online- und Digitalmarketing arbeiten, Öffentlichkeitsarbeit betreiben, Inhalte erstellen oder KI einsetzen und dabei rechtliche Stolperfallen vermeiden möchten. Egal ob in Unternehmen, Behörden oder in der Rechtsberatung.

Warum ist das Buch jetzt besonders wichtig?

Die Rechtslage hat sich in den letzten Jahren massiv verändert:

  • KI stellt nicht nur das Urheberrecht auf den Kopf.
  • Bußgelder und Schadensersatzforderungen sind drastisch gestiegen.

Ein Update Ihres Rechtswissens und das Ihrer Mitarbeitenden ist deshalb unverzichtbar.

Lehrbuch oder Nachschlagewerk?

Beides! Das Buch ist Einstiegshilfe für Anfänger und gleichzeitig praktisches Nachschlagewerk mit 18 übersichtlichen Kapiteln.

Verständlich auch für Nicht-Juristen?

Ja. Rund 200 Illustrationen, 100 Checklisten und viele Praxisbeispiele und Muster, z.B. für Teilnahmebedingungen machen die Inhalte leicht zugänglich (s. Buchausschnitt zum Thema Deepfakes unten).

Zugleich ist das 600-Seitige Werk rechtlich so fundiert, dass auch Juristinnen und Juristen sowie Datenschutz- und KI-Beraterinnen und -berater davon profitieren.

Oben: Ein Mann steht vor einem Höffner Möbelhaus und zeigt einen Daumen hoch. Darunter steht Abbildung 4.9: In diesem fiktiven Bildbeispiel wird eine KI-Nachbildung des Schauspielers Tom Cruise eingesetzt, um ein Möbelhaus zu bewerben. Da hier eine reale Person und ein tatsächlich existierender Ort durch KI täuschend echt nachgeahmt werden, handelt es sich um ein kennzeichnungspflichtiges Deepfake (siehe rechte untere Ecke des Bilds). Die KI-Kennzeichnung schützt Sie jedoch nur vor dem Verstoß gegen die Transparenzpflichten der KI-VO, aber nicht vor der Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Tom Cruise. Bitte beachten Sie daher Abschnitt 6.5 mit Hinweisen dazu, wann Abbildungen prominenter Personen im Rahmen des Marketings überhaupt verwendet werden dürfen. Unten: Eine Frau steht draußen vor Häusern und trägt ein buntes Kleid. Darunter steht Abbildung 4.10: Das hier gezeigte KI-generierte Bild eines fiktiven Models aus der Kampagne für die Modelinie Mango Teen ist für einen durchschnittlich aufmerksamen Betrachter von einer realen Fotografie nicht zu unterscheiden. Allerdings müsste es einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen, um ein Deepfake im Sinne der KI-VO zu sein. Das ist bei gänzlich künstlichen Personen, künstlichen Orten und gesonderten Kleidungsstücken (siehe Abschnitt 4.7.2) wie in diesem Bildbeispiel, nicht der Fall. Deshalb ist eine Kennzeichnung als KI-Erzeugnis, zumindest dem Gesetz nach, nicht erforderlich. Seite 124 Kapitel 4 KI-generierte Inhalte Hinweis: Nachahmung der Stimme echter Personen Neben der Abbildung kann auch die Stimme einer Person per KI nachgebildet werden, was als stimmliches Deepfake ebenfalls einer Kennzeichnung bedarf. Der Einsatz von KI bei der Nachbildung von Stimmen existierender Personen wird in Abschnitt 6.4 besprochen. 4.6.2.2 Deepfakes von Produkten, Reisorten und Events Bei Deepfakes denken die meisten zuerst an KI-Manipulationen oder KI-Nachbildungen von Personen. Allerdings können auch kennzeichnungspflichtige Deepfakes von Gegenständen, Orten oder Ereignissen erstellt werden. Das ist der Fall, wenn Sie z.B. mittels KI-Bildern eine bestimmte Immobilie, ein Hotel oder eine Veranstaltung bewerben. Weitere Hinweise zum Einsatz generativer KI bei der Erstellung von Produktbildern und Werbeanzeigen erhalten Sie in Abschnitt 4.7. 4.6.2.3 Kennzeichnung, Erkennbarkeit und Barrierefreiheit Handelt es sich bei Ihrem KI-Ergebnis um ein Deepfake, müssen Sie sicherstellen, dass es stets klar und eindeutig als KI-Erzeugnis gekennzeichnet wird (Art. 50 Abs. 5 KI-VO). Dies kann z.B. über ein grafisches Wasserzeichen mit dem Hinweis »KI-Erzeugnis« oder »KI-generiert« erfolgen (siehe Abbildung 4.9). Dieser Hinweis muss sofort sichtbar sein, sobald jemand das KI-Werk sieht oder damit interagiert. Wichtig ist auch, dass diese Information für alle zugänglich ist. Das bedeutet: Sie darf nicht nur als Bild erscheinen. Sie muss auch als Text vorhanden sein, damit z.B. Screenreader sie vorlesen können. Optimalerweise ist der KI-Hinweis ein Teil der Metadaten des maschinell lesbaren HTML-Codes (z.B. im Alt-Attribut eines Bildelementes). Weitere Informationen zur Barrierefreiheit erhalten Sie in Abschnitt 12.10. 4.6.2.4 Abschwächung für Kunst, Satire, Fiktion und Memes Ist der KI-generierte Inhalt Teil eines offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen oder analogen Werks oder Programms, bestehen keine Transparenzpflichten darauf, das Vorhandensein solcher erzeugten oder manipulierten Inhalte in geeigneter Weise offenzulegen (Art. 50 Abs. 4 Satz 3 KI-VO) – wobei bei diese Offenlegung die Darstellung oder den Genuss des Werks nicht beeinträchtigen darf. Was diese Ausnahme genau bedeutet, werden Gerichte bestimmen müssen. So kommen z.B. Hinweise auf den Einsatz von KI in der Selbstbeschreibung einer Künstlerin oder am Ende eines satirischen Artikels als hinreichende Kennzeichnung infrage. Seite 125 4.6 Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Inhalten

Themen im Überblick

Eine vollständige Auflistung aller Inhalte würde den Rahmen dieses Newsletters sprengen. Dennoch möchte ich Ihnen einige zentrale rechtliche Themen vorstellen, die im Buch behandelt werden:

  • Urheberrecht, KI-Content, Fotorecht und Deepfakes.
  • Datenschutz, Cookies, Chatbots & Mitarbeiter-Monitoring.
  • Influencer (samt Corporate und virtuellen Influencern).
  • Unzulässige Werbeaussagen, Barrierefreiheit und Greenwashing.
  • Markenrecht, SEO/SEA und Gewinnspiele.
  • Drohnen, Augmented Reality und Smartglasses.
  • Haftung für Mitarbeitende, Nutzer und Links.
  • Verteidigung gegen Abmahnungen.

Wo kann ich das Buch kaufen?

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Kann ich ein Rezensionsexemplar erhalten?

Als Autor freue ich mich ganz besonders über Rezensionen meines Buchs, sei es auf Plattformen wie Amazon oder in Blogs. Wenn Sie eine Rezension verfassen möchten, schreiben Sie bitte mit dem Hinweis wo die Rezension erscheinen wird an kanzlei@drschwenke.de

Wie kann ich das Buch gewinnen?

Instagram und Facebook: Sie können eines von fünf Exemplaren gewinnen, indem Sie in meiner Buchvorstellung bei Instagram oder Facebook mit Ihrem Lieblings-Emoji kommentieren. Podcast: Drei weitere Buchexemplare verlose ich unter allen, die den Beitrag zu meiner Buchvorstellung im Podcast mit dem Codewort „buch“ kommentieren.

In dieses Buch sind 20 Jahre beruflicher Erfahrung, ein Jahr intensiver Arbeit und meine Leidenschaft für das Thema eingeflossen.

Ich hoffe daher sehr, dass „Recht für Online-Marketing und KI“ ebenso viel Anklang findet wie seine Vorgänger und wünsche Ihnen viel Freude beim Lesen und viel Erfolg beim Gewinnspiel. 🥰