Lesetipp: Prüfungsvorlage für den Einsatz von Dienstleistern und Online-Tools
Es braucht nur wenige Klicks, um einen neuen Online-Dienstleister oder ein neues Tool einzusetzen: Sei es ein Versanddienstleister für Newsletter, eine Social-Media-Plattform, ein Tool zur Analyse von Kundendaten oder zum Abhalten von Videokonferenzen.
Im geschäftlichen Umfeld müssen hierbei besondere Vorgaben beachtet werden. Welche es sind und wie Sie die Prüfungen generell durchführen können, erläutere ich anhand von Beispielen (z.B. zu WhatsApp oder Teams) im SocialHub Mag:
Von Facebook bis Zoom: Was beim Einsatz von Dienstleistern und Online-Tools beachten solltest
Ich wünsche Ihnen eine lehrreiche Lektüre.

Über den Autor Dr. Thomas Schwenke
Dr. jur. Thomas Schwenke, LL.M. Commercial Law (Auckland), ist Rechtsanwalt, zertifizierter Datenschutzauditor und zertifizierter Datenschutzbeauftragter. Seit über 20 Jahren berät er Unternehmen, Agenturen, Behörden und Selbstständige im Datenschutz-, KI-, Marketing- und E-Commerce-Recht.
Seine besondere Expertise liegt an der Schnittstelle von Recht, Technologie und digitaler Kommunikation. Promoviert hat er zu Datenschutzfragen bei Smartglasses und Augmented Reality und erhielt den Wissenschaftspreis der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit. WirtschaftsWoche und Handelsblatt zählen ihn regelmäßig zu den besten Datenschutzanwälten Deutschlands, zuletzt 2026.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er Autor, Redner und Co-Host des Podcasts „Rechtsbelehrung“. Zuletzt erschien sein Buch „Recht für Onlinemarketing & KI“. Außerdem betreibt er Datenschutz-Generator.de und ist Mitgründer von certready.eu, einer Schulungsplattform für KI-Kompetenz. (Website, Wikipedia, LinkedIn)


