Neuer Generator: Vereinbarung über betriebliche Nutzung von Privatgeräten der Mitarbeiter*innen (BYOD)

Viele unserer Kunden haben gefragt, wie Mitarbeiter*innen private Smartphones und Computer für die Arbeitstätigkeit einsetzen können (als Bring-Your-Own-Device, kurz BYOD, bezeichnet).

So schnell, wie uns der Ausnahmezustand erreicht hat, steigt hier die Nutzung, sollte jedoch nicht ohne eine vertragliche Regelung erfolgen.

Privatsphäre vs. Kontrollrechte

Ein Hinweis vorneweg: die betriebliche Nutzung von Privatgeräten ist ein rechtlich “heißes Pflaster“. Der Grund ist, dass Privatgeräte zur Privatsphäre der Mitarbeiter*innen gehören, in der Arbeitgeber grundsätzlich nichts zu suchen haben.

Zugleich müssen Arbeitgeber jedoch sicherstellen, dass betriebliche Daten auf den privaten Geräten ihrer Kontrolle unterstehen und die Mitarbeiter*innen gesetzliche Sicherheitsvorgaben beachten.

Bei dieser kleinen Quadratur des Kreises möchte ich Ihnen mit einer einfachen und kostengünstigen “Vereinbarung über betriebliche Nutzung von Privatgeräten der Mitarbeiter*innen (BYOD)” helfen.

Einhaltung gesetzlicher Vorgaben

Der BYOD-Generator bietet die folgenden Inhalte und Vorteile:

  • 📘 Richtlinie mit Pflichten zum Schutz betrieblicher Daten und Trennung von privaten Daten.
  • 🔎 Absicherung von Kontroll- und Löschungsrechten für den Arbeitgeber.
  • ⏱️ Sie können die Vorlage für Ihr Unternehmen mit wenigen Klicks erstellen, die sichersten Optionen sind vorausgewählt.
  • 🆕 Die Inhalte sind auf dem aktuellsten rechtlichenStand und
  • 🇪🇺 Geltung für Deutschland, Österreich, Schweiz und die EU.
  • 🙋🏻‍♂️ In den einzelnen Modulen und in unserer Anleitung erhalten Sie weitere rechtliche Tipps und Erläuterungen.
  • 🛒 Die Kosten betragen 29,90 Euro (statt 39,90 Euro, Einführungspreis netto, bis 30. April, nur für Geschäftskunden).

🏠 Hinweis: Wenn Mitarbeiter*innen private Geräte im Home-Office oder mobile nutzen, dann sollten Sie auch die “Vereinbarung über Datenschutz im Home- und Mobile-Office (Telearbeit)” abschließen, da sich hier zum Teil andere Pflichten ergeben.

Ich weiß, dass ist “viel Papier” und auch den Mitarbeiter*innen muss erläutert werden, dass die Vereinbarungen nur der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben dienen. Aber die Vereinbarungen ersparen Ihnen viel Ärger und mögliche Bußgelder, weswegen ich Ihnen deren Abschluss nur empfehlen kann.