Verpflichtung von Mitarbeiter*innen auf Vertraulichkeit und Datenschutz
Aktuell, vom Anwalt und Datenschutzexperten.
- Nur 19,90 Euro: Für Geschäftskunden netto (mit Siegel, Speicher-, Word- & PDF-Downloadfunktion, auch für Berater, Agenturen, Reseller).
- Einfach, schnell und ohne Abo: Keine Abo-Pflicht und zeitlich unbegrenzte Nutzung der Rechtsdokumente.
Ihr Dr. Thomas SchwenkeWann und warum ist diese Verpflichtungserklärung erforderlich? Eine Verpflichtung auf den Datenschutz ist gem. Art. 5 Abs. 1 lit. f, 28 Abs. 3 S. 2 lit. b., 32 Abs. 4 DSGVO (in Österreich § 6 DSGB) erforderlich, Verstöße sind bußgeldbewehrt. Ferner wird die Verpflichtung regelmäßig in Verträgen oder AGB von Geschäftspartnern gefordert. Anders als viele kostenlose Muster im Internet, ist unser Generator für angestellte und freie Mitarbeiter*innen nutzbar, rechtlich stets aktuell, gender-sicher und individuell an Ihre Bedürfnisse anpassbar.
Aktueller Generator: Datenschutzverpflichtung von Mitarbeitern
Übersicht aller Generatoren
Für Lizenzkund*innen: Premiumbereich und Sprachauswahl
Premium (Lizenzschlüssel, Sprachen, Siegel, Eingaben laden)
Bitte geben Sie Ihren Lizenzschlüssel ein
Erwerben Sie einen Lizenzschlüssel, um Premiuminhalte und die Speicherfunktion freizuschalten (nur für Geschäftskunden).
Erworbene Lizenzschlüssel (Deutsch und Englisch), können Sie hier aktivieren:
Erläuterungen und Hinweise zum Lizenzschlüssel
Manche Rechtstexte oder Sprachen sowie Module unserer Generatoren benötigen die Eingabe des Lizenzschlüssels. Diese Bereiche sind mit einem Symbol (Stern mit einem Schloss) gekennzeichnet.
Den passenden Lizenzschlüssel können Sie in unserem Lizenzshop für Geschäftskunden erwerben. Sie erhalten den Lizenzschlüssel nach dem Erwerb per E-Mail. Anschließend können Sie den Lizenzschlüssel im Premium-Bereich des jeweiligen Generators eingeben (Anleitung).
Bitte wählen Sie die Sprachen für Ihr Dokument aus
Ihr Dokument wird mit gleichem Inhalt in den jeweils ausgewählten Sprachen erzeugt. Die Sprachen müssen unter Umständen vorher mit einem Lizenzschlüssel aktiviert werden (ansonsten sind nur Auszüge der Rechtstexte verfügbar).
Erläuterungen und Hinweise zur Sprachwahl
Die Eingaben für die deutsche und die englische Version erfolgen gemeinsam (falls Sie beide Sprachen gewählt haben). D.h. alle Optionen, die Sie auswählen, gelten spiegelbildlich für beide Sprachen.
Wenn es auf die Sprache ankommt, werden wir Sie um zusätzliche englischsprachige Angaben bitten (z. B., für den Fall, dass Sie unterschiedliche Kontaktangaben für deutsche oder englische Ansprechpartner bereithalten).
Im Regelfall setzt die Nutzung der englischen Sprache die Eingabe eines Lizenzschlüssels (Anleitung) voraus.
Bitte wählen Sie ob Sie ein Siegel wünschen
Als Premiumnutzer können Sie Ihre Datenschutzerklärung mit unserem Siegel abschließen (jeweils in passender Sprache) oder auf einen Abschlusshinweis insgesamt verzichten. Hinweis: Ist die Schaltfläche grün hinterlegt ist sie ausgewählt bzw. vorausgewählt.
Erläuterungen und Hinweise zu unseren Siegeln
Als Premiumnutzer (d.h. nach Eingabe des Lizenzschlüssels - Anleitung), dürfen Sie den „Erstellt mit …“-Hinweis am Ende Ihres Rechtstextes entfernen.
Alternativ zu dem Hinweis auf den Generator, können Sie auch optional unsere Grafischen Siegel nutzen. Bei unseren grafischen Siegeln handelt es sich um so genannte „Herkunftssiegel“, d.h. nicht um "Prüfsiegel". Die Siegel weisen auf die Herkunft der Rechtstexte hin und dass sie auf Modulen basieren, die vom Experten erstellt wurden und aktuell gehalten werden. Wir empfehlen die Verlinkung des Siegels im generierten Dokument beizubehalten oder die Siegel sonst auf uns („https://datenschutz-generator.de“) zu verlinken. Dann werden die Nutzer nach dem Klick auf unsere Hauptseite geleitet, wo die Herkunftsfunktion der Siegel erklärt wird.
Wir übernehmen keine Gewähr für die individuelle Nutzung der Siegel, da wir insbesondere den Ort der Platzierung der Rechtstexte nicht kennen.
Bitte ergänzen Sie das Siegel ferner nicht um eigene Angaben, wie „Geprüft durch“ oder „Gewährleistet durch“, etc. Derartige Hinweise können wettbewerbswidrig und abmahnbar sein, da sie den Eindruck einer externen und individuellen Prüfung Ihres Rechtstextes, Datenschutzkonzeptes, Website, etc. erwecken.
Die Siegel-Grafiken werden Ihnen am Ende des Generierungsvorgangs bereitgestellt. Im generierten Dokument haben wir die Siegel zwar auf die Siegelgrafik unseres Servers verlinkt. Wir können jedoch nicht gewährleisten, dass die Siegel dort immer abrufbar sein werden.
Ferner dürfen die Siegel nicht verändert werden und dürfen nicht genutzt werden, falls die generierten Rechtstexte im Hinblick auf die rechtlichen Klauseln (nicht die freien Eingaben, wie Name oder Kontaktdaten) verändert werden.
Projekte speichern und laden
Nachdem Sie Ihr Dokument generiert haben, können Sie als Premiumkunde ihre Eingaben als Datei herunter- und zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle zwecks Änderung wieder laden. Eingegebene Lizenzschlüssel werden mitgespeichert, so dass Sie sie nicht vorher eingeben müssen.
Sie können an dieser Stelle die Domain, App-Namen oder den Projektnamen eingeben, in deren Rahmen das Dokument verwendet wird.
Sie können sowohl die Speicherdatei oder die ganze Zip-Datei laden. Ihr Lizenzschlüssel wird automatisch mitgeladen.
Erläuterungen und Hinweise zum Speichern und Laden Ihrer Eingaben
Als Premiumnutzer (d.h. nach Eingabe des Lizenzschlüssels - Anleitung), können Sie Ihre getätigten Eingaben herunterladen.
Wenn Sie Ihren Rechtstext später ändern möchten, können Sie ihn an dieser Stelle laden und Ihre Eingaben werden automatisch in den Generator eingetragen.
Ihr Lizenzschlüssel wird mitgespeichert. D.h. Sie müssen Ihren Lizenzschlüssel nicht eingeben, bevor Sie den Text laden. Bitte geben Sie die Speicherungen deswegen nicht an Dritte.
Die Speicherfunktion stellt eine kostenlose Zusatzleistung innerhalb des Update-Zeitraums dar, für die wir keine Gewähr bieten können.
P.S. Sie können die gespeicherten Eingaben auch als Vorlage nutzen. z. B. wenn Sie als Agentur oder Datenschutzberater gleiche Rechtstexte für unterschiedliche Kunden erstellen möchten. Bitte vergessen Sie aber nicht, dass pro Kunde/Domain eine Lizenz erworben werden muss (Antworten auf Fragen zu unseren Lizenzen erhalten Sie in den FAQ).
Schritt 1: Schnellauswahl Ihrer Module
Schneller zu Ihrem Ergebnis mit der Schnellauswahl
Wählen Sie die Inhalte Ihres Dokuments
Unsere Rechtsdokumente werden aus einzelnen Modulen zusammengestellt, von denen Sie die wichtigsten in der folgenden Schnellauswahl wählen können. Die farbigen Module sind schon aktiv und entsprechen den Modulen, die von uns empfohlen und von den meisten Nutzer*innen übereinstimmend gewählt werden.
Sie können die Vorauswahl entsprechend Ihren Wünschen anpassen, danach Ihre Daten eingeben sowie Ihre Auswahl weiter individualisieren.
Erläuterungen zu der Schnellauswahl
Die von unseren Generatoren erstellten Rechstdokumente werden aus einer Vielzahl von Modulen (bei der Datenschutzerklärung z. B. aus über 600 Modulen) zusammengestellt.
Sie bestimmen, welche Module aufgenommen werden. Alle Rechtsdokumente sind jedoch so weit wie möglich entsprechend der Vorauswahl aller bisherigen Nutzerinnen ermittelt (anonym als aufaddierte Zahlenwerte).
Zusammen mit unserer Erfahrung wählen wir dann eine empfohlene Auswahl für Sie aus.
Sie müssen danach im Regelfall noch die Angaben zur Person(en) oder Unternehmen machen. Ferner können Sie Ihre Schnellauswahl noch verfeinern.
Tipp: bei den einzelnen Modulen erhalten Sie weitere Erläuterungen.
Schritt 2: Individualisierung und Feinauswahl
Angaben zum Arbeitgeber und Mitarbeiter*in
Bitte tragen Sie die Angaben zu dem Arbeitgeber und dem*der Mitarbeiter*in ein:
Geben Sie bitte die Angaben zu dem*der Mitarbeiter*in ein:*
(Englisch) Geben Sie bitte die Angaben zum Arbeitnehmer ein:*
Geben Sie bitte die Angaben zum Arbeitgeber ein:*
(Englisch) Geben Sie bitte die Angaben zum Arbeitgeber ein:*
Erläuterungen und Hinweise zum Modul "Angaben zum Arbeitgeber und Mitarbeiter*in"
Präambel
Soll die Erklärung eine Einleitung enthalten (ist empfohlen)?
(Englisch) Bitte passen Sie die folgende Einführung bei Bedarf an:
Erläuterungen und Hinweise zum Modul "Präambel"
Eine Präambel ist gesetzlich nicht erforderlich. Allerdings hilft sie Ihren Mitarbeiter*innen zu verstehen, warum sie die Verpflichtungserklärung unterschreiben müssen und wie sie aufgebaut ist.Vertraulichkeits-, Verschwiegenheits- und Informationspflichten
Über welche Vertraulichkeitspflichten sollen die Mitarbeiter*innen belehrt werden?
Erläuterungen und Hinweise zum Modul "Vertraulichkeits-, Verschwiegenheits- und Informationspflichten"
Option: Schutz von personenbezogenen Daten und vertraulicher Informationen
Diese Verpflichtungserklärung dient im Kern dem Schutz personenbezogener Daten, weshalb diese Klausel vorausgewählt ist und es bleiben sollte.
Option: Verpflichtung auf Wahrung des Fernmeldegeheimnisses
Wenn Mitarbeiter*innen an Kommunikationsvorgängen, die geschäftsmäßig erbracht werden mitwirken, dann müssen Sie das Fernmeldegeheimnis beachten. Wann und ob ein Unternehmen z.B. durch die Bereitstellung einer Telefonanlage, die privat genutzt werden darf, einen geschäftsmäßigen Kommunikationsdienst anbietet, ist rechtlich nicht ganz geklärt.
Zu Ihrer Sicherheit sollten Sie jedoch alle Mitarbeiter*innen, die z.B. Zugriff auf die Telefonanlage und E-Mailverkehr, insbesondere in der IT, aber auch in der Abrechnungsstelle für private Telefonate, auf die Einhaltung des Fernmeldegeheimnisses verpflichten.
Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation (unabhängig von der Art und Medium der Kommunikation, z.B. via Telefon, Fax, E-Mail, Chat) und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob und wann jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist, war oder einen Verbindungsversuch unternommen hat.
Der Umgang mit vom Fernmeldegeheimnis geschützten Informationen ist nur dann erlaubt, wenn der Arbeitgeber den Telekommunikationsdienst nur erbringen kann bzw. die eigenen Telekommunikationssysteme nur schützen kann, wenn Kenntnis von diesen Informationen besteht (z.B. Spamfilterung, Störung und Betrugsbekämpfung). Ferner ist das speichern der Verbindungsinformationen zulässig, soweit das für die Abrechnung als Verbindungsnachweis erforderlich ist.
Die Kenntnisnahme ist auf das Nötigste zu beschränken, z.B. darf der Inhalt einer E-Mail nicht zur Kenntnis genommen werden, wenn für einen Vorgang nur die Kenntnisnahme des E-Mail-Headers erforderlich ist. Eine Weitergabe der in Kenntnis genommenen Fernmeldegeheimnisse ist nicht zulässig, auch nicht an Vorgesetzte, außer wenn Mitarbeiter*innen davon erfahren, dass eine schwere Straftat geplant wird. Sollten Personen oder Behörden Kenntnis von Fernmeldegeheimnissen erlangen wollen, ist dies sofort den Vorgesetzten zu melden. Mitarbeiter*innen dürfen selbst keine Auskünfte erteilen, wenn dies nicht ausdrücklich zu deren Aufgabengebiet gehört. Verstöße gegen das Fernmeldegeheimnis können mit Bußgeld, Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
Option: Schutz von Sozialdaten
Sozialdaten sind personenbezogene Daten, die dem Sozialgeheimnis unterliegen und die von den sozialrechtlichen Leistungsträgern (z.B. Sozialversicherungsträger, Sozialhilfeträger, Versorgungsbehörden) zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben verarbeitet werden.
In Deutschland ist der Schutz von Sozialdaten besonders geregelt. Falls Mitarbeiter*innen mit sozialen Daten im Rahmen ihrer Tätigkeit zu tun haben (z.B. Mitarbeiter der Personalabteilung), dann sollten sie auf den Scvhutz von sozialgeheimnissen besonders verpflichtet werden.
Option: Besondere Verpflichtungen für Berufsgeheimnisträger
Diese besonderen Pflichten im Hinblick auf Berufsgeheimnisse ergeben sich, wenn Mitarbeiter für Berufsgeheimnisträger tätig sind (§§ 203 StGB-D, § 121 StGB-AT, Art. 321 StGB-CH).
Hierzu gehören z.B. in Deutschland insbesondere folgende Berufsgruppen: Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker, Berufspsychologen, Rechtsanwälte, Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberater sowie Berater für Suchtfrage, Sozialarbeiter oder Angehörigen eines Unternehmens der privaten Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherung oder einer privatärztlichen, steuerberaterlichen oder anwaltlichen Verrechnungsstelle
Option: Einhaltung von Plattform- und Software-Bedingungen
Wenn Mitarbeiter im Rahmen eines Auftrags innerhalb von Plattformen, oder Arbeitsumgebungen, bzw. mit Software Dritter tätig werden (z. B. auf sozialen Netzwerken oder bei der Nutzung von Schnittstellen), dann enthalten die AGB dieser Dienste häufig eine Verpflichtung, die Mitarbeiter auf den Schutz der Daten der Dienste zu verpflichten.
Option: Mobile-Office, Home-Office und Nutzung von Privatgeräten
Bei der Verarbeitung vertraulicher Informationen außerhalb der betriebsinternen Räumlichkeiten und der IT-Infrastruktur ist risikoreich (z.B. können Unterlagen oder Computergeräte gestohlen werden, private Geräte mit Schadsoftware versehen sein, etc.). Daher sollten Sie for solche Fälle spezielle Vereinbarungen mit den Mitarbeiter*innen treffen.
Die Privatnutzung des Internets und geschäftlicher E-Mail-Adressen, sollte gesondert geregelt werden.
Option: Rechtsfolgen bei Missachtung der Vertraulichkeitsverpflichtung
Mitarbeiter*innen sollten oder müssen sogar nach manchen Vorschriften über die Folgend des Verstoßes gegen die Vertraulichkeitsverpflichtungen unterrichtet werden.
Option: Weitere Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflichten
Der Verweis auf weitere Verpflichtungen ist nicht erforderlich. Er ist jedoch zu empfehlen, um die Mitarbeiter*innen zu sensibiliseren, dass auch andere Verschwiegenheitspflichten bestehen können.
Das können z.B. Verpflichtungen und Vereinbarungen über die private Internetnutzung, Home- und Mobileoffice, Einsatz von Privatgeräten für berufliche Zwecke oder den Schutz von Geschäftsgeheimnissen sein. Sie sollten zusätzlich zu dieser Vereinbarung mit Mitarbeiter*innen abgeschlossen werden.
Vertragsstrafe
Soll im Fall des Verstoßes gegen die Vertraulichkeitspflichten eine Vertragsstrafe fällig werden?
Erläuterungen und Hinweise zum Modul "Vertragsstrafenvereinbarung"
Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe ist in regulären Arbeitsverhältnissen grundsätzlich nicht erforderlich.Eine Vertragsstrafe sollte vor allem dann vereinbart werden, wenn sich ein besonders hohes Risiko eines Verstoßes gegen den Schutz von personenbezogenen Daten oder anderen vertraulichen Informationen besteht.
Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe hat dann den Vorteil, dass kein konkreter Schaden nachgewiesen werden muss. In der Praxis hat sie vor allem eine abschreckende Wirkung und zwingt die Mitarbeiter*innen zu höherer Vorsicht.
Um wirksam zu sein, müssen Vertragsstrafen jedoch die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
1. Transparenz - die Voraussetzungen müssen klar, Verstöße erkennbar und vermeidbar sein.
2. Der Höhe nach angemessen - Die Höhe der Vertragsstrafe ist anhand des Risikos, der Eintrittswahrscheinlichkeit, möglicher Schäden und des Grades des Verschuldens des*der Mitarbeiter*in zu bestimmen.
3. Verschuldensabhängig - Eine Vertragsstrafe ohne Verschulden würde bedeuten, dass der*die Mitarbeiter*in auch für eine zufällige Offenbarung von vertraulichen Informationen verantwortlich wäre. Eine derartige Garantiehaftung ist grundsätzlich unwirksam und sollte in Spezialfällen gesondert als eine Individualabrede vereinbart werden.
4. Nicht verboten - Eine Vertragsstrafenvereinbarung mit Auszubildenden ist z. B. in Deutschland verboten (§ 12 Abs. 2 BBiG).
Bitte wählen Sie dieses Modul, wenn Sie sich sehr sicher sind, dass die Vereinbarung einer Vertragsstrafe zulässig ist. Konsultieren Sie im Zweifel Ihren Rechtsbeistand im Arbeitsrecht..
Option: Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatsgehalts
Falls eine Vertragsstrafe mit Mitarbeiter*innen vereinbart wird, beträgt sie typischerweise ein Bruttomonatsgehalt.
Option: Vertragsstrafe in Höhe von zwei Bruttomonatsgehältern
Eine Vertragsstrafe beträgt typischerweise ein Bruttomonatsgehalt. Darüber hinausgehende Beträge bedürfen besonderer Begründung und bergen die Gefahr unangemessen zu sein. Zwei Bruttomonatsgehälter sollten Sie daher nur dann vereinbaren, wenn der Verstoß gegen die Vertraulichkeitspflichten zu besonders schweren Nachteilen führen kann.
Option: Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 Euro
Eine Vertragsstrafe beträgt typischerweise ein Bruttomonatsgehalt. Darüber hinausgehende Beträge bedürfen besonderer Begründung und bergen die Gefahr unangemessen zu sein. Eine feste Summe kann jedoch festgelegt werden, vor allem, wenn sie unter dem Bruttomonatsgehalt liegt. Eine darüber hinausgehende Vertragsstrafe sollten Sie nur dann vereinbaren, wenn ein Verstoß gegen die Vertraulichkeitspflichten zu besonders schweren Nachteilen führen kann.
Option: Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 Euro
Eine Vertragsstrafe beträgt typischerweise ein Bruttomonatsgehalt. Darüber hinausgehende Beträge bedürfen besonderer Begründung und bergen die Gefahr unangemessen zu sein. Eine feste Summe kann jedoch festgelegt werden, vor allem, wenn sie unter dem Bruttomonatsgehalt liegt. Eine darüber hinausgehende Vertragsstrafe sollten Sie nur dann vereinbaren, wenn ein Verstoß gegen die Vertraulichkeitspflichten zu besonders schweren Nachteilen führen kann.
Option: Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 Euro
Eine Vertragsstrafe beträgt typischerweise ein Bruttomonatsgehalt. Darüber hinausgehende Beträge bedürfen besonderer Begründung und bergen die Gefahr unangemessen zu sein. Eine feste Summe kann jedoch festgelegt werden, vor allem, wenn sie unter dem Bruttomonatsgehalt liegt. Eine darüber hinausgehende Vertragsstrafe sollten Sie nur dann vereinbaren, wenn ein Verstoß gegen die Vertraulichkeitspflichten zu besonders schweren Nachteilen führen kann.
Option: Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro
Eine Vertragsstrafe beträgt typischerweise ein Bruttomonatsgehalt. Darüber hinausgehende Beträge bedürfen besonderer Begründung und bergen die Gefahr unangemessen zu sein. Eine feste Summe kann jedoch festgelegt werden, vor allem, wenn sie unter dem Bruttomonatsgehalt liegt. Eine darüber hinausgehende Vertragsstrafe sollten Sie nur dann vereinbaren, wenn ein Verstoß gegen die Vertraulichkeitspflichten zu besonders schweren Nachteilen führen kann.
Option: Vorbehalt weiteren Schadensersatzes und Vorgehens
Die Vertragsstrafe soll Ihnen die Begründung eines tatsächlichen Schadens ersparen, indem sie in Höhe eines typischerweise entstehenden Schadens festgelegt wird. Diese Option stellt klar, dass die Möglichkeit besteht einen tatsächlichen Schaden geltend zu machen, wenn dieser die Vertragsstrafe übersteigt.
Laufzeit und Vertraulichkeitspflichten nach Ende des Arbeitsverhältnisses
Sollen Angaben zur Laufzeit und Vertraulichkeitspflichten nach Ende des Arbeitsverhältnisses (bzw. Verhältnisses über freie Mitarbeit) aufgenommen werden?
Erläuterungen und Hinweise zum Modul "Laufzeit und Vertraulichkeitspflichten nach Ende des Arbeitsverhältnisses"
Option: Fortbestehen der Vertraulichkeitsverpflichtung
Die Vertraulichkeitspflichten bestehen auch nach dem Ende der vertraglichen Beziehung mit dem Arbeitgeber. Mitarbeiter*innen wissen das häufig nicht und sollten daher darüber besonders unterrichtet werden.
Unterschriftsfeld und Kopie für Mitarbeiter*in
Erläuterungen und Hinweise zum Modul "space füller"
Sollen Mitarbeiter*innen bestätigen eine Kopie der Verpflichtung und der Merkblätter erhalten zu haben?
Erläuterungen und Hinweise zum Modul "Kopie der Verpflichtungserklärung"
Soll die Verpflichtungserklärung ein Unterschriftenfeld für den*die Mitarbeiter*in enthalten?
(Englisch)
Erläuterungen und Hinweise zum Modul "Unterschriftsfeld für Mitarbeiter*in"
Ein Unterschrift ist nur dann notwendig, wenn Sie die Vertraulichkeitserklärung dem*der Mitarbeiter*in in Papierform vorlegen.Erlaubt wäre aber auch eine Bestätigung per E-Mail oder eine protokollierte Bestätigung, z.B. per Schaltfläche auf einer Webseite im unternehmensinternen Intranet.
Soll die Verpflichtungserklärung ein Unterschriftenfeld für den Arbeitgeber enthalten?
(Englisch)
Erläuterungen und Hinweise zum Modul "Unterschriftsfeld für Arbeitgeber"
Der Arbeitgeber sollte zumindest die Kopie für den*die Mitarbeiter*in mit Datum unterschreiben (oder Zeitpunkt einer elektronischen Zustimmung digital protokollieren), damit auch die Kopie beweisfest ist.Eine Unterschrift des Arbeitgebers ist insbesondere immer dann zu empfehlen, wenn eine Vertragsstrafe vereinbart wird.
Merkblätter mit Erläuterungen und Gesetzesauszügen
Soll die Verpflichtungserklärung ein Glossar mit Begriffsdefinitionen enthalten (Ausgabe im generierten Dokument)?
Erläuterungen und Hinweise zum Modul "Merkblatt mit Begriffserklärungen und Erläuterungen"
Ein Glossar mit Erläuterungen dient der transparenten Information der Mitarbeiter*innen und ist daher zu empfehlen (weshalb dieses Modul vorausgewählt ist).Das Glossar wird anhand der von Ihnen bei der Generierung Ihrer Verpflichtungserklärung ausgewählten Module automatisch erstellt (und ist daher in der Vorschau an dieser Stelle noch leer).
Möchten Sie als Anhang zur Vertraulichkeitsverpflichtung Auszüge aus den maßgeblichen Gesetzen bereitstellen?
Erläuterungen und Hinweise zum Modul "Merkblatt mit Auszügen aus maßgeblichen Vorschriften"
Mitarbeiter*innen werden in der Vertraulichkeitserklärung auf gesetzliche Voragben oder strafrechrechtliche Folgen bei deren Missachtung verwiesen. Daher empfiehlt es sich, ihnen zumindest auszugsweise die für sie maßgeblichen Vorschriften mitzuteilen.Generell ist die Mitteilung aller Vorschriften der DSGVO zu empfehlen, weswegen diese vorausgewählt ist.
Falls Sie Mitarbeiter*innen zudem speziell auf das Fernmeldegeheimnis (bzw. Telekommunikationsgeheimnis), Berufsgeheimnis oder den besonderen Schutz von Sozialdaten (Deutschland) verpflichten, dann sollten Sie auch hier die maßgeblichen Vorschriften nennen.
Falls Sie sich unsicher sind, dann wählen Sie lieber zu viele als zu wenige Vorschriften aus.
29,90 €In den Warenkorb
29,90 €In den Warenkorb
Schritt 3: Erstellen Sie Ihre Verpflichtungserklärung
Ihr Rechtsdokument kann noch nicht erstellt werden
Hinweis: Sie haben oben noch kein Modul ausgewählt. Bitte beantworten Sie zumindest eine der obigen Fragen mit einem "Ja".
Hinweis: Sie müssen zuerst die Domain eingeben und bestätigen, dass Sie das Dokument als Privatperson, bzw. kleines Unternehmen oder mit einer erworbenen Lizenz nutzen werden.
Klicken Sie bitte hier, um Ihr Dokument zu erstellen.
Hinweis: Wenn Sie nachträgliche Änderungen vornehmen, wird das erstellte Rechtsdokument automatisch aktualisiert.
Ihr Rechtsdokument (wird bei Änderung der Angaben automatisch aktualisiert):
Fehlerhinweis - Es fehlen die folgenden Angaben:
Hinweis: Sie können das Rechtsdokument trotz der Warn- und Fehlerhinweise erstellen (z.B. wenn Sie personen- oder unternehmensbezogene Angaben später ergänzen möchten). Dennoch empfehlen wir Ihnen, die oben genannten Angaben zu ergänzen, um sie später nicht zu vergessen.
Wunderbar. Alle Warn- und Fehlerhinweise sind erledigt. Sie können fortfahren.
Dokumente & Speicherung herunterladen oder per E-Mail erhalten (Premium)
Sie können die Zip-Datei mit einem Klick herunterladen (oder sonst mit einem Klick auf die rechte Maustaste und Wahl der Option "Speichern unter"). Wenn Sie Ihre Eingaben später ändern möchten, können Sie die Zip-Datei im Premiumbereich hochladen.
Ihr Dokument als Text (Deutsch) zum Kopieren & Einfügen
Ihr Dokument im HTML-Format (Deutsch) zum Kopieren & Einfügen
Ihr Dokument als Text (Englisch) zum Kopieren & Einfügen
Ihr Dokument im HTML-Format (Englisch) zum Kopieren & Einfügen
Bleiben Sie auf dem neuesten Stand:
Ich freue mich, wenn ich Sie mit aktuellen Entwicklungen im Recht, beim Datenschutz-Generator, meiner Kanzlei und mit exklusiven Rabatten unterstützen darf.
Beispiele / Mit dem Abonnement des Newsletters erklären Sie sich ebenfalls mit der Analyse des Newsletters durch individuelle Messung, Speicherung und Auswertung von Öffnungsraten und der Klickraten in Empfängerprofilen zu Zwecken der Gestaltung künftiger Newsletter entsprechend den Interessen unserer Leser einverstanden. Die Einwilligung in den Empfang des Newsletters und die Messung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Versand erfolgt mit dem US-Dienstleister MailChimp (auf Grundlage von Standardvertragsklauseln). Ausführliche Hinweise erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.