Vorteile des Datenschutz-Generators gegenüber kostenpflichtigen Abo-Modellen
Es gibt andere Generatoren für Datenschutzerklärungen, die kostenpflichtige Abonnements mit automatischen Aktualisierungen per Plugin, Website-Scans und in manchen Fällen mit einem „Abmahnschutz” anbieten.
Wir werden manchmal gefragt, warum wir diese Funktionen nicht zur Verfügung stellen.
Der Grund ist einfach: Diese Funktionen sind heutzutage in den meisten Fällen überflüssig. Vielmehr zahlen Sie doppelt oder gar für Leistungen, die Sie nicht benötigen.
Wir erläutern nachfolgend, warum und erläutern zunächst den größten Nachteil der Abo-Modelle – die zeitliche Nutzungsbeschränkung.
Dauerhaftes, statt bloß ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht
Bei den meisten Anbietern dürfen Sie die Datenschutzerklärung nur so lange nutzen, wie Sie die laufenden Abogebühren bezahlen. Kündigen Sie ein Abo, dann haben Sie keine Datenschutzerklärung und müssen eine neue Datenschutzerklärung erwerben.
Bei uns erwerben Sie dagegen das Recht, die generierte Datenschutzerklärung beliebig lange zu nutzen. Das heißt, wenn Sie in den nächsten fünf Jahren keine Änderung vornehmen müssen, zahlen Sie einmalig nur 99,90 Euro statt rund 500 Euro (ausgehend davon, dass ein Abo denselben Betrag kostet).
Auch der Vorteil einer Website-Scanfunktion hat sich mit der Opt-In-Pflicht für Marketing-Cookies weitestgehend erledigt.
Cookie-Opt-In-Verfahren ersetzen Updates von Datenschutzerklärungen
Datenschutzhinweise sind in Angaben zu den Cookies und die übrigen Datenschutzhinweise zu differenzieren (Verarbeitung von Kundendaten, Messenger, CRM-Systeme, generelle Hinweise zu Cookies, Widerrufs- und Nutzerrechte etc.).
Die Hinweise zu den verwendeten Cookies müssen immer aktuell sein. Allerdings werden die Details zu Cookies heutzutage in den Cookie-Opt-In-Bannern angegeben. Die können Sie manuell eintragen oder Tools wie Cookiebot.com nutzen, die Ihre Website auf eingesetzte Cookies scannen und Ihr Opt-In-Banner aktualisieren.
Die eigentliche Datenschutzerklärung müssen Sie dagegen gar nicht so häufig ändern.
Datenschutzerklärungen werden meistens manuell angepasst
Anders als die Angaben zu Cookies werden die übrigen Datenschutzhinweise nach unserer Erfahrung aus über 13 Jahren Beratung im Datenschutz eher selten angepasst (im Schnitt alle zwei Jahre und dann häufig nur im kleineren Umfang).
Datenschutzerklärungen werden aktualisiert, wenn sich z. B. die Postadressen oder Kontaktdaten ändern, neue Leistungen (Onlineshop o. Ä.) oder ein neues CRM-System implementiert werden. Das sind alles Änderungen, die ein Website-Scan im Regelfall nicht erkennt. Sie müssen auch bei automatischen Updates per Plugin manuell vorgenommen werden.
Daher finden wir, dass Sie für Updates nur dann bezahlen sollten, wenn Sie sie wirklich benötigen.
Transparenz und Kontrolle über Updatekosten
Kleinere Änderungen, wie z. B. der Postadresse, können Sie im Zweifel auch manuell vornehmen. Dazu brauchen Sie kein laufendes Abo mit einer Updatefunktion.
Wenn Sie größere Updates planen und weitere Module aufnehmen möchten (z. B. einen Onlineshop), dann können Sie Ihre gespeicherten Eingaben bei uns hochladen und ändern. Das ist sechs Monate kostenlos möglich.
Das heißt, Sie haben keine laufenden Kosten für Updates, die Sie nicht benötigen und die volle Kostenkontrolle. Dieser Vorteil wird auch nicht durch einen „Abmahnschutz” aufgewogen.
Bietet ein „Abmahnschutz” wirklich einen Vorteil?
Manche Anbieter bewerben Ihre Abonnements mit einem „Abmahnschutz”. Dabei wird häufig der unzutreffende Eindruck eines umfassenden Abmahnschutzes vermittelt.
In Wirklichkeit beschränkt sich der „Abmahnschutz” laut dem „Kleingedruckten” auf die Richtigkeit der bereitgestellten Formulierungen. Wenn Sie dagegen z. B. Kundendaten datenschutzwidrig verarbeiten oder ihre Kontaktdaten falsch angeben, hilft Ihnen ein solcher Schutz nicht.
Unabhängig davon, dass uns kein Fall bekannt ist, in dem Formulierungen abgemahnt wurden, können Sie unseren Formulierungen vertrauen. Sie werden von Datenschutzexperten (unter Hinzuziehung anderer Spezialist*innen, z. B. im Arbeitsrecht) erstellt und in der Beratungspraxis verwendet. Das heißt, Sie erhalten echte Anwaltstexte aus der Praxis.
Falls Sie darüber hinaus eine verbindliche Beratung mit Anwaltshaftung benötigen, stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung und prüfen Ihre Verarbeitungsprozesse oder unterstützen Sie bei der Erstellung individueller Datenschutzhinweise.
Fazit: Abogebühren und Abmahnschutz sind für die meisten Kunden unnötig
Sie erwerben bei uns das Recht, Ihre Datenschutzerklärung unbeschränkt lange zu nutzen und zahlen keine laufenden Gebühren für Leistungen, die Sie nicht benötigen. Laufende Updates werden nach unserer Ansicht allenfalls für Cookies benötigt und dann sollten Sie ein Cookie-Opt-In-Tool, wie z. B. den Cookiebot, nutzen. Auch der Abmahnschutz vermittelt nur den Eindruck eines umfassenden Schutzes, ist in der Praxis aber oft wirkungs- und nutzlos.
Selbstverständlich kommt es immer auf Ihre individuellen Anforderungen und die einzelnen Angebote und deren Spezifikationen an. Sie sollten aber prüfen, ob sich ein Abonnement-Modell für Sie wirklich lohnt. Nach unserer Erfahrung ist das in der Regel nicht der Fall.
Vorteile Datenschutz-Generator.de
- Sie erwerben die generierte Datenschutzerklärung ohne zeitliche Nutzungsbeschränkung und nicht lediglich ein beschränktes Nutzungsrecht.
- Sie können sechs Monate lang unseren Generator für Updates nutzen, danach nur, wenn Bedarf besteht, eine neue Lizenz erwerben.
- Sie können Ihre Datenschutzerklärung auch manuell anpassen.
- Sie zahlen nicht doppelt für Updates, die schon Ihr Cookie-Opt-In-Tool durchführt.
- Sie erhalten echte Anwaltstexte, die von Datenschutz- und anderen Spezialist*innen formuliert und von diesen selbst genutzt werden.