Impressum-Generator (deutsch/englisch)
Aktuell, vom Anwalt und Datenschutzexperten.
- Kostenlos: Kostenlos für Privatpersonen, Unternehmen oder Behörden.
- Premium nur 19,90 Euro: Englische Version, Nutzung ohne Hinweis auf den Generator und Siegel für Geschäftskunden (auch für Berater, Agenturen, Reseller).
- Einfach, schnell und ohne Abo: Kein Abonnement, zeitlich unbegrenzte Nutzung der Rechtstexte.
Ihr Dr. Thomas SchwenkeWann und warum ist ein Impressum erforderlich? Ein Impressum benötigen Sie auf Webseiten, in Apps und auf nicht ausschließlich privat genutzten Social-Media-Profilen. Fehlende oder fehlerhafte Impressen können zu Abmahnungen führen.
Aktueller Generator: Impressum
Übersicht aller Generatoren
Für Lizenzkund*innen: Premiumbereich und Sprachauswahl
Premium (Lizenzschlüssel, Sprachen, Siegel, Eingaben laden)
Bitte geben Sie Ihren Lizenzschlüssel ein
Erwerben Sie einen Lizenzschlüssel, um Premiuminhalte und die Speicherfunktion freizuschalten (nur für Geschäftskunden).
Erworbene Lizenzschlüssel (Deutsch und Englisch), können Sie hier aktivieren:
Erläuterungen und Hinweise zum Lizenzschlüssel
Manche Rechtstexte oder Sprachen sowie Module unserer Generatoren benötigen die Eingabe des Lizenzschlüssels. Diese Bereiche sind mit einem Symbol (Stern mit einem Schloss) gekennzeichnet.
Den passenden Lizenzschlüssel können Sie in unserem Lizenzshop für Geschäftskunden erwerben. Sie erhalten den Lizenzschlüssel nach dem Erwerb per E-Mail. Anschließend können Sie den Lizenzschlüssel im Premium-Bereich des jeweiligen Generators eingeben (Anleitung).
Bitte wählen Sie eine oder mehrere Sprachen
Ihr Dokument wird mit gleichem Inhalt in den jeweils ausgewählten Sprachen erzeugt. Die Sprachen müssen unter Umständen vorher mit einem Lizenzschlüssel aktiviert werden (ansonsten sind nur Auszüge der Rechtstexte verfügbar).
Erläuterungen und Hinweise zur Sprachwahl
Die Eingaben für die deutsche und die englische Version erfolgen gemeinsam (falls Sie beide Sprachen gewählt haben). D.h. alle Optionen, die Sie auswählen, gelten spiegelbildlich für beide Sprachen.
Wenn es auf die Sprache ankommt, werden wir Sie um zusätzliche englischsprachige Angaben bitten (z. B., für den Fall, dass Sie unterschiedliche Kontaktangaben für deutsche oder englische Ansprechpartner bereithalten).
Im Regelfall setzt die Nutzung der englischen Sprache die Eingabe eines Lizenzschlüssels (Anleitung) voraus.
Bitte wählen Sie ob Sie ein Siegel wünschen
Als Premiumnutzer können Sie Ihre Datenschutzerklärung mit unserem Siegel abschließen (jeweils in passender Sprache) oder auf einen Abschlusshinweis insgesamt verzichten. Hinweis: Ist die Schaltfläche grün hinterlegt ist sie ausgewählt bzw. vorausgewählt.
Erläuterungen und Hinweise zu unseren Siegeln
Als Premiumnutzer (d.h. nach Eingabe des Lizenzschlüssels - Anleitung), dürfen Sie den „Erstellt mit …“-Hinweis am Ende Ihres Rechtstextes entfernen.
Alternativ zu dem Hinweis auf den Generator, können Sie auch optional unsere Grafischen Siegel nutzen. Bei unseren grafischen Siegeln handelt es sich um so genannte „Herkunftssiegel“, d.h. nicht um "Prüfsiegel". Die Siegel weisen auf die Herkunft der Rechtstexte hin und dass sie auf Modulen basieren, die vom Experten erstellt wurden und aktuell gehalten werden. Wir empfehlen die Verlinkung des Siegels im generierten Dokument beizubehalten oder die Siegel sonst auf uns („https://datenschutz-generator.de“) zu verlinken. Dann werden die Nutzer nach dem Klick auf unsere Hauptseite geleitet, wo die Herkunftsfunktion der Siegel erklärt wird.
Wir übernehmen keine Gewähr für die individuelle Nutzung der Siegel, da wir insbesondere den Ort der Platzierung der Rechtstexte nicht kennen.
Bitte ergänzen Sie das Siegel ferner nicht um eigene Angaben, wie „Geprüft durch“ oder „Gewährleistet durch“, etc. Derartige Hinweise können wettbewerbswidrig und abmahnbar sein, da sie den Eindruck einer externen und individuellen Prüfung Ihres Rechtstextes, Datenschutzkonzeptes, Website, etc. erwecken.
Die Siegel-Grafiken werden Ihnen am Ende des Generierungsvorgangs bereitgestellt. Im generierten Dokument haben wir die Siegel zwar auf die Siegelgrafik unseres Servers verlinkt. Wir können jedoch nicht gewährleisten, dass die Siegel dort immer abrufbar sein werden.
Ferner dürfen die Siegel nicht verändert werden und dürfen nicht genutzt werden, falls die generierten Rechtstexte im Hinblick auf die rechtlichen Klauseln (nicht die freien Eingaben, wie Name oder Kontaktdaten) verändert werden.
Projekte speichern und laden
Nachdem Sie Ihr Dokument generiert haben, können Sie als Premiumkunde ihre Eingaben als Datei herunter- und zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle zwecks Änderung wieder laden. Eingegebene Lizenzschlüssel werden mitgespeichert, so dass Sie sie nicht vorher eingeben müssen.
Sie können an dieser Stelle die Domain, App-Namen oder den Projektnamen eingeben, in deren Rahmen das Dokument verwendet wird.
Sie können sowohl die Speicherdatei oder die ganze Zip-Datei laden. Ihr Lizenzschlüssel wird automatisch mitgeladen.
Erläuterungen und Hinweise zum Speichern und Laden Ihrer Eingaben
Als Premiumnutzer (d.h. nach Eingabe des Lizenzschlüssels - Anleitung), können Sie Ihre getätigten Eingaben herunterladen.
Wenn Sie Ihren Rechtstext später ändern möchten, können Sie ihn an dieser Stelle laden und Ihre Eingaben werden automatisch in den Generator eingetragen.
Ihr Lizenzschlüssel wird mitgespeichert. D.h. Sie müssen Ihren Lizenzschlüssel nicht eingeben, bevor Sie den Text laden. Bitte geben Sie die Speicherungen deswegen nicht an Dritte.
Die Speicherfunktion stellt eine kostenlose Zusatzleistung innerhalb des Update-Zeitraums dar, für die wir keine Gewähr bieten können.
P.S. Sie können die gespeicherten Eingaben auch als Vorlage nutzen. z. B. wenn Sie als Agentur oder Datenschutzberater gleiche Rechtstexte für unterschiedliche Kunden erstellen möchten. Bitte vergessen Sie aber nicht, dass pro Kunde/Domain eine Lizenz erworben werden muss (Antworten auf Fragen zu unseren Lizenzen erhalten Sie in den FAQ).
Schritt 1: Wählen Sie die passenden Module aus
Grundangaben
Wer ist für das Onlineangebot verantwortlich?
Vornamen und Name, bzw. Firma bei Unternehmen:
(Englisch) Vornamen und Name, bzw. Firma bei Unternehmen:
Optionaler Adresszusatz (c/o, Gebäudenummer, etc.):
(Englisch) Optionaler Adresszusatz (c/o, Gebäudenummer, etc.):
Straße und Hausnummer:
(Englisch) Straße und Hausnummer:
Postleitzahl und der Ort:
(Englisch) Postleitzahl und der Ort:
Land (optional, zu empfehlen bei internationalem Publikum):
(Englisch) Land (optional, zu empfehlen bei internationalem Publikum):
Erläuterungen und Hinweise zu "Diensteanbieter"
Über ein Impressum müssen alle "Telemedien" verfügen. Telemedien sind abgrenzbare, zusammenhängende Onlineangebote, deren Betreiber auf die Inhalte und das "Look & Feel" Einfluss nehmen können.Zu den impressumspflichtigen Telemedien gehören, z.B.
- Blogs, Webseiten, Mobile- und Web-Apps oder
- Social-Media-Profile und Unternehmensseiten, z.B. bei Facebook (-Seiten, -Gruppen, -Veranstaltungen), Instagram, Pinterest, Twitter, LinkedIn, Xing oder YouTube.
Privat genutzte Accounts oder Webseiten bedürfen keines Impressums. Als privat gelten Accounts nur dann,
- wenn sie sich nicht an die Öffentlichkeit richten (Blogs, die sich an jedermann richten, unterstehen damit der Impressumspflicht) und
- keinen geschäftlichen Bezug haben (also z.B. nicht mit Hilfe von Werbebannern oder geschäftlichen Kooperationen (Influencer, Affiliates) monetarisiert werden.
Wichtig für Unternehmen und Freelancer: Auch Profile von Mitarbeitern oder Influencern können geschäftlich sein, z.B. von Geschäftsführern, Unternehmensinhabern oder Mitarbeitern, die als sogenannte. Markenbotschafter oder Corporate Influencer tätig sind. Wenn z.B. Xing-Profile regelmäßig genutzt werden, um mit Geschäftskunden zu kommunizieren oder Fanpage-Beiträge mit Hinweisen auf Aktionen oder Produkte des Arbeitgebers im eigenen Profil geteilt werden, dann sollten sie über ein Impressum verfügen. Im Falle von Mitarbeitern muss vertraglich geklärt werden, ob das Impressum der Mitarbeiter oder des Unternehmens angegeben wird (die Folge der Angabe ist die Haftung für den Account).
Name/ Firma
Bitte geben Sie immer den vollständigen Namen an. Im Falle von Personen sollten alle Vornamen ausgeschrieben werden (d.h., Peter Max Müller statt Peter M. Müller).
Bei Kaufleuten, Unternehmen und sonstigen Personenvereinigungen geben Sie bitte die vollständigen Firmennamen oder Rechtsformen an, z.B.,
- Max Müller e.K.,
- Mustermann UG (haftungsbeschränkt),
- Mustermann GmbH,
- Mustermann GmbH & Co K,
- Peter Müller und Steve Schnitzel GbR,
- Mustermann & Co OHG
- Freunde der Zukunft, e.V.
Straße, Nummer
Bitte geben Sie die Postanschrift an. Die Anschrift eines Postfachs ist nicht zulässig. Die Anschrift eines "Virtuellen Büros" kann ausreichen, wenn dieses die Post für Sie empfängt und an Sie weiterleitet.
Kontaktmöglichkeiten
Wie können Sie erreicht werden?
E-Mail-Adresse:
(English) E-Mail-Adresse:
Telefonnummer:
(Englisch)Telefonnummer:
Fax-Nummer:
(Englisch) Fax number:
URL des Kontaktformulars (optional, außer das Kontaktformular wird statt der Telefonnummer angegeben):
(Englisch) URL des Kontaktformulars (optional, außer das Kontaktformular wird statt der Telefonnummer angegeben):
Weitere Kontaktmöglichkeiten (optional, z.B. Messenger):
(Englisch) Weitere Kontaktmöglichkeiten (optional, z.B. Messenger):
Erläuterungen und Hinweise zu "Kontaktmöglichkeiten"
Telefonnummer
Statt einer Telefonnummer kann ein Link zu einem Kontaktformular angegeben werden, wobei der E-Mail-Eingang von Unternehmen innerhalb der Geschäftszeiten regelmäßig kontrolliert werden sollte (vorzugsweise mehrmals täglich während der üblichen Geschäftszeiten).
Zulässig ist ebenfalls ein Chat auf der Webseite, wobei die Anfragenden in dem Fall unmittelbar Antworten erhalten sollten oder zumindest den Hinweis, dass ihre Anfrage aufgenommen wurde und weitergeleitet wird (auch hier sollten die Anfrage vorzugsweise mehrmals täglich abgerufen werden).
Angaben zu Vertretungsberechtigten (bei Unternehmen, Vereinen, Behörden)
Verfügt Ihr Unternehmen oder Ihr Verein, Behörde, etc. über eine oder mehrere vertretungsberichtigte Personen?
Name und Funktion des oder der Vertretungsberechtigten (bitte alle Personen mit Namen und Funktion bezeichnen):
Name und Funktion des oder der Vertretungsberechtigten (englischsprachige Angaben):
Erläuterungen und Hinweise zu "Vertretungsberechtigte"
Vertretungsberechtigt sind Personen, die z.B. Ihr Unternehmen, Ihren Verein oder Ihre Behörde nach außen hin vertreten (Geschäftsführer, Vorstand, Behördenvorsteher etc.).Bitte beachten Sie, dass Inhaber von Einzelunternehmen sich nicht als "Geschäftsführer" bezeichnen dürfen. In diesem Fall lautet die korrekte Bezeichnung "Inhaber".
Ist eine andere Rechtsperson vertretungsberechtigt, müssen sie und wiederum deren vertretungsberechtigte Person angegeben werden (letztendlich muss so am Ende eine natürliche Person (d.h., ein Mensch) als vertretungsberechtigt benannt sein):
Beispiel Komplementär GmbH
Musterweg 1
90210 Musterstadt
Vertretungsberechtigt: Max Müller (Geschäftsführer)
Journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote
Ist Ihr Onlineangebot journalistisch-redaktioneller Natur?
Name und Adresse der redaktionell verantwortlichen Person:
(Englisch) Name und Adresse der redaktionell verantwortlichen Person:
Erläuterungen und Hinweise zu "Journalistisch-redaktionelle Angebote"
Falls Sie an die Öffentlichkeit gerichtete regelmäßige Berichterstattung oder Stellungnahmen anbieten (z.B. in Blogs, als Newsseiten), dann müssen Sie die redaktionell zuständige Person samt deren Adresse angeben (auch als V.i.S.d.P., Verantwortlich im Sinne des Presserechts, bekannt).Journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote (z.B. Verlagsangebote, Blogs, aber auch unter anderem Facebook-Seiten mit aktuellen, an die Öffentlichkeit gerichteten und regelmäßigen, zumindest als eine neutrale Berichterstattung erscheinenden Neuigkeiten) müssen eine inhaltlich (d.h., redaktionell) zuständige Person samt deren Adresse als "inhaltlich verantwortliche Person“ benennen (in Deutschland § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV), der ab dem 07.11.2020 den wortgleichen § 55 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag (RfStV) ersetzt hat).
Diese Person kann zugleich die Betreiberin des Onlineangebotes oder deren Geschäftsführerin sein.
Falls die Adresse dieselbe ist wie die Adresse der für das Onlineangebot verantwortlichen Person, kann darauf mit "(Adresse wie oben)" verwiesen werden.
Ferner können auch mehrere verantwortliche Personen angegeben werden, z.B.: "Tony Stark (Ressort Technik), Peter Parker (Ressort Naturwissenschaften)".
Angaben zum Unternehmen
Wird das Impressum für Freiberufler, ein Unternehmen oder eine sonstige wirtschaftliche Tätigkeit erstellt?
Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-ID) - Sie müssen die USt-ID nur dann angeben, wenn Sie sie beantragt und zugeteilt erhalten haben:
(Englisch) Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-ID) - Sie müssen die USt-ID nur dann angeben, wenn Sie sie beantragt und zugeteilt erhalten haben:
Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr) - Sie müssen die W-IdNr nur dann angeben, wenn Sie sie beantragt und zugeteilt erhalten haben:
(Englisch) Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr) - Sie müssen die W-IdNr nur dann angeben, wenn Sie sie beantragt und zugeteilt erhalten haben:
Geschäftsbereich (in manchen Ländern, z.B. Österreich, muss der Geschäftsbereich angegeben werden):
Geschäftsbereich (Englischsprachige Angabe):
Link zu Ihren AGB (sofern diese online gestellt sind):
Link zu Ihren englischsprachigen AGB (sofern diese online gestellt sind):
Erläuterungen und Hinweise zu "Angaben zum Unternehmen"
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID)
Sie benötigen die Umsatzsteuer Identifikationsnummer (englische Bezeichnung "Valued Added Tax identification number", kurz "VAT") vor allem dann, wenn Sie Geschäfte mit Unternehmen im EU-Ausland tätigen. Es besteht keine Pflicht, sie zu beantragen. Wenn Ihnen die USt-ID jedoch zugeteilt wurde, dann müssen Sie diese angeben.
Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr)
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer ("WIdNr", zum Teil auch als "WID" bezeichnet) ist in Deutschland ein eindeutiges und dauerhaftes Identifikationsmerkmal für Steuerzwecke bei wirtschaftlich Tätigen. Die W-IdNr ist derzeit optional. Wenn Ihnen jedoch eine W-IdNr zugeteilt wurde, dann müssen Sie diese angeben.
Bitte beachten Sie, dass damit weder Ihre persönliche steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) noch Ihre Steuernummern (Format ca. 99/1234/12345) gemeint sind. Diese beiden Nummern müssen Sie nicht angeben.
Weiterführende Links:
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: https://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
- Wirtschafts-Identifikationsnummer: https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Wirtschafts_Identifikationsnummer/Wirtschafts_Identifikationsnummer_node.html.
- Die steuerliche Identifikationsnummer: https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steuerliche_Identifikationsnummer/steuerid_node.html.
- Steuernummer: https://de.wikipedia.org/wiki/Steuernummer.
Haben Sie eine unternehmerische Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen?
Name und die Adresse der Versicherungsgesellschaft:
(Englisch) Name und die Adresse der Versicherungsgesellschaft:
Räumlicher Bereich, in dem die Berufshaftpflichtversicherung gilt (z.B., Deutschland , EU, Weltweit):
(Englisch) Räumlicher Bereich, in dem die Berufshaftpflichtversicherung gilt (z.B., Deutschland , EU, Weltweit):
Erläuterungen und Hinweise zu "Berufshaftpflichtversicherung"
Falls Sie eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie in der EU den Versicherer und die örtliche Reichweite des Versicherungsschutzes angeben (Art. 2 Richtlinie 2006/123/EG; umgesetzt z.B. in: Deutschland § 2 Absatz 2 DL-InfoV, Österreich § 22 Abs. 1 Nr. 11 Dienstleistungsrichtlinie).Berufshaftpflichtversicherung – Name und Adresse
Eine Berufshaftpflichtversicherung kann freiwillig abgeschlossen werden. In manchen Berufsgruppen muss eine Berufshaftpflichtversicherung zwingend abgeschlossen werden (z.B. Architekten, Ärzte oder Rechtsanwälte).
Berufshaftpflichtversicherung – Räumliche Geltung
Die räumliche Geltung umfasst das Land oder die Länder, bzw. andere räumliche oder politische Bereiche, in denen die Police Ihrer Berufshaftpflichtversicherung Schäden abdeckt.
Eintrag in einem Register und Registernummer
Ist Ihr Unternehmen, Verein oder Organisation in einem gesetzlich vorgeschriebenen Register eingetragen?
Name des Registers, in dem Ihr Unternehmen geführt ist (z.B. Name des Registergerichts):
(Englisch) Name des Registers, in dem Ihr Unternehmen geführt ist (z.B. Name des Registergerichts):
Nummer im Register, in dem Ihr Unternehmen, Verein oder Organsiation geführt ist:
(Englisch) Nummer im Register, in dem Ihr Unternehmen, Verein oder Organsiation geführt ist:
Erläuterungen und Hinweise zu "Register und Registernummer"
Die Pflicht, das Register und die Registernummer anzugeben, ergibt sich im deutschen Recht aus § 5 Abs. 1 Nr. 4 TMG https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html und in Österreich aus § 20 E-Commerce-Gesetz: https://www.jusline.at/gesetz/ecgZulassungspflichtige Tätigkeiten und Aufsichtsbehörde
Benötigten Sie für die Ausübung Ihres Berufs oder Ihres Gewerbes einer behördlichen oder staatlichen Zulassung?
Name und Adresse der Aufsichtsbehörde Stelle:
(Englisch) Name und Adresse der Aufsichtsbehörde Stelle:
URL der Website der Aufsichtsbehörde (optional, aber zu empfehlen):
(Englisch) URL der Website der Aufsichtsbehörde (optional, aber zu empfehlen):
Erläuterungen und Hinweise zu "Aufsichtsbehörde"
Im Falle zulassungspflichtiger Berufe (div. Vermittlungsgewerbe, Gaststättenbetrieb, reglementierte Berufe, wie Ärzte, Apotheker oder Rechtsanwälte) müssen Sie die Adresse der zuständigen Aufsichtsbehörde bzw. der einheitlichen Stelle angeben.Wenn Ihr Onlineangebot Teil einer Tätigkeit ist, die einer behördlichen Zulassung bedarf, dann muss im Impressum die zuständige Aufsichtsbehörde angegeben werden. Einer behördlichen Zulassung bedürfen z.B. Gaststätten, Inkassobüros und Taxiunternehmen sowie reglementierte Berufe, wie Ärzte, Apotheker oder Rechtsanwälte.
Die Aufsichtsbehörde muss nicht immer jene sein, die die Zulassung erteilt hat. Bitte fragen Sie im Zweifel nach, z.B. bei der Stelle, die Ihnen die Zulassung erteilt hat.
Reglementierte Berufe (Ärzte, Anwälte, Apotheker, etc.)
Gehört der von Ihnen ausgeübte Beruf zu den reglementierten Berufen?
Falls Ihre gesetzlich reglementierte Berufsbezeichnung in der vorstehenden Auswahlliste nicht enthalten war, geben Sie sie bitte hier ein (s. Erläuterungen):
Ihre (gesetzlich reglementierte) Berufsbezeichnung (englisch):
Falls das zutreffende Land oben nicht zur Auswahl stand, können Sie es hier eingeben:
If the correct country was not listed above, you can enter it here:
Erläuterungen und Hinweise zu "Berufsbezeichnung"
Bei reglementierten Berufen wie Ärzten, Apothekern oder Anwälten müssen- die gesetzliche Berufsbezeichnung,
- der Staat, in dem die Zulassung zum Beruf verliehen wurde,
- die der Berufsausübung zugrunde liegenden Gesetze und
- falls der Beruf einer Kammer, einem Berufsverband oder einer ähnlichen Einrichtung angehört, deren oder dessen Namen angegeben werden.
Die Angabepflicht beruht auf der "EU-Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen": https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2005/36/EG_%C3%BCber_die_Anerkennung_von_Berufsqualifikationen.
Auf der Webseite der Agentur für Arbeit finden Sie eine Liste der in Deutschland reglementierten Berufe: https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index;BERUFENETJSESSIONID=dt1DoO1J7SRXjJrXxwlC-I7RE7iUTDsgAe3eQ-h81yae2T_DEBOo!-102013818?path=null/reglementierteBerufe
Berufsbezeichnung - Freie Eingabe
Eine Liste der reglementierten Berufe finden Sie auf dieser Webseite: https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/faces/index?_adf.ctrl-state=dxktlqfw8_60&_afrLoop=22417572389746335
Gehören Sie einer Kammer an?
Name und Adresse der Kammer (oder vergleichbare berufsrechtliche Organisation):
(Englisch) Name und Adresse der Kammer (oder vergleichbare berufsrechtliche Organisation):
URL der Website der Kammer (optional, aber zu empfehlen, da so auch auf die Kontaktmöglichkeiten der Kammer verwiesen wird):
(Englisch) URL der Website der Kammer (optional, aber zu empfehlen, da so auch auf die Kontaktmöglichkeiten der Kammer verwiesen wird):
Erläuterungen und Hinweise zu "Kammer"
Z.B., Heilberufskammern, wie die Ärzekammer, Rechtsanwalts- und Steuerberaterkammern, Architektenkammern Ingenieurkammern, etc.Angaben zu den für Ihren Beruf einschlägigen Rechtsvorschriften und wo sie online abgerufen werden können:
Angaben zu den einschlägigen Rechtsvorschriften und wo sie online abgerufen werden können:
Angaben zu den einschlägigen Rechtsvorschriften und wo sie online abgerufen werden können (englisch):
Erläuterungen und Hinweise zu "Berufsrechtliche Regelungen"
Hinweis: Da für manche Berufe auch Regelungen nach Landesrecht existieren (z.B. "Berufsordnung für die bayerischen Zahnärzte"), können wir an dieser Stelle wegen des möglichen Umfangs der in Frage kommenden Konstellationen (Bundesländer mal Berufe) leider keine Vorlagen zur Verfügung stellen.Tipp: Schauen Sie zusätzlich auf die Webseiten von Kolleginnen oder Kollegen Ihres Berufsstandes nach, um herauszufinden, welche Regelungen einschlägig sein können und wo sie zu finden sind. Verschaffen Sie sich die Übersicht am besten mittels mehrerer solcher Vergleiche.
Streitschlichtung und Verbraucherstreitbeilegung
Schließen Sie mit Verbrauchern online Verträge über Waren oder Dienstleistungen?
Erläuterungen und Hinweise zu "Online-Streitbeilegung (OS)"
Falls Sie als Onlinehändler Ihren Sitz in der EU haben, sind Sie gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-VO verpflichtet, Verbraucher über ein Verfahren zur Online-Streitbeilegung inkl. Link zu der Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform, https://ec.europa.eu/consumers/odr/ ) zu informieren.Wichtig: Der Link muss klickbar sein, d.h., er darf nicht nur aus Text bestehen. Bitte achten Sie darauf, wenn Sie das Impressum in Ihre Website einfügen.
Bieten Sie Leistungen an Verbraucher in der EU an und hatten Sie im Vorjahr mehr als 10 Mitarbeiter?
Angaben zur Verbraucherschlichtungsstelle (falls Sie zur Teilnahme freiwillig bereit oder verpflichtet sind):
(Englisch) Angaben zur Verbraucherschlichtungsstelle (falls Sie zur Teilnahme freiwillig bereit oder verpflichtet sind):
Erläuterungen und Hinweise zu "Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle"
Falls Sie als Onlinehändler Ihren Sitz in der EU haben oder sich an europäische Verbraucher richten und im Vorjahr mehr als zehn Mitarbeiter (nach Köpfen) hatten, müssen Sie die Verbraucher darüber informieren, ob Sie an einem Streitbeilegungsverfahren teilnehmen.Ob Sie von der allgemeinen Informationspflicht betroffen sind, können Sie anhand der folgenden Kriterien prüfen:
1. Sie sind in der EU niedergelassen
2. und Sie bieten Verbrauchern Leistungen an (egal, ob Warenverkauf oder Dienstleistungen als Freiberufler)
3. und Sie beschäftigten am Ende des Vorjahres mehr als 10 Mitarbeiter (nach Köpfen, die Arbeitszeiten sind irrelevant)
4. und Sie haben eine Onlinepräsenz (egal, ob Website, E-Shop, eine Händler-Seite bei Amazon oder eine Facebook-Seite oder AGB (auch, wenn die AGB nicht online stehen)).
In diesem Fall müssen Sie darauf hinweisen, ob Sie an Streitbeilegungsverfahren teilnehmen (entweder freiwillig oder verpflichtend). Eine Verpflichtung kann sich z.B. aus einem Verbandskodex oder dem Gesetz ergeben.
Falls Sie an Streitbeilegungsverfahren teilnehmen, müssen Sie die Post- und die Webadresse der zuständigen Schlichtungsstelle mitteilen.
Hinweis 1: Die gesetzliche Bezeichnung lautet "Verbraucherschlichtungsstelle". Die einzelnen Verbraucherschlichtungsstelle können dagegen beliebige Bezeichnungen tragen, z.B. "Universalschlichtungsstelle".
Hinweis 2: Ab 10 Mitarbeitern sind Sie (nur) zur Angabe verpflichten, ob Sie an einem Streitbeilegungsverfahren teilnehmen. Sie sind dagegen nicht automatisch zur Teilnahme verpflichtet.
Weiterführende Informationen:
- Alle B2C-Unternehmer bitte beachten: Neue Informationspflichten zur Streitbeilegung (FAQ & Muster): https://drschwenke.de/b2c-unternehmer-februar-2017-informationspflichten-streitbeilegung/
Social Media und andere Onlinepräsenzen
Verlinken Sie von Profilen oder Seiten in sozialen Netzwerken oder auf Onlineplattformen auf Ihr Impressum auf der Website?
Dieses Impressum gilt auch für die folgenden Social-Media-Präsenzen und Onlineprofile:
(Englisch) Dieses Impressum gilt auch für die folgenden Social-Media-Präsenzen und Onlineprofile:
Erläuterungen und Hinweise zu "Social Media und andere Onlinepräsenzen"
Falls Sie von Onlineprofilen auf Ihr Webseite-Impressum verlinken und das Onlineprofil einen anderen Namen, als Sie oder Ihr Unternehmen diesen trägt oder z.B. ein Geschäftsführer sein Xing-Profil auf die Unternehmenswebseite verlinkt, dann sollten Sie das Profil im Impressum aufführen.Es ist erlaubt, auf das Webseite-Impressum von impressumspflichtigen Onlineprofilen zu verlinken. Allerdings müssen sich die Profilbesucher sicher sein, dass das Impressum auch für das Profil gilt.
Wenn z.B. ein Onlineaccount "Fashion & Design" heißt und auf das Impressum der "Max Müller GmbH" verlinkt, dann sollte klar gestellt sein, dass das Impressum auch für dieses Profil gilt.
Auch, wenn Inhaber, Geschäftsführer, andere Mitarbeiter oder Unternehmen einer Wirtschaftsgruppe auf das Impressum verlinken, sollte klargestellt werden, dass das Impressum auch für sie gilt.
Jugendschutzbeauftragte
Verfügen Sie über eine/n Jugendschutzbeauftragte/n?
Zumindest die Kontaktmöglichkeit (E-Mail), der oder des Jugendschutzbeauftragten:
(Englisch) Zumindest die Kontaktmöglichkeit (E-Mail), der oder des Jugendschutzbeauftragten:
Erläuterungen und Hinweise zu "Angaben zu Jugendschutzbeauftragten"
Falls Ihr Onlineangebot allgemein zugänglich ist sowie entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte bereithält, müssen Sie eine für den Jugendschutz zuständige Person bestellen und hier angeben.Nach § 7 JMStV müssen "geschäftsmäßige Anbieter von allgemein zugänglichen Telemedien, die entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte enthalten", einen Jugendschutzbeauftragten bestellen.
Dabei ist es irrelevant, ob das Telemedium (also z.B. eine Webseite, ein Forum oder eine Social-Media-Präsenz) mit Gewinnerzielungsabsicht oder gewerblich betrieben wird.
Eine Ausnahme besteht für "Telemedien mit weniger als 50 Mitarbeitern oder nachweislich weniger als zehn Millionen Zugriffen im Monatsdurchschnitt eines Jahres. [Sie], können auf die Bestellung verzichten, wenn sie sich einer Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle anschließen und diese zur Wahrnehmung der Aufgaben des Jugendschutzbeauftragten verpflichten sowie entsprechend Absatz 3 beteiligen und informieren."
Entwicklungsbeeinträchtigend oder jugendgefährdend sind nicht nur Verstöße gegen die Menschenwürde oder pornographische Angebote, sondern auch Angebote, die "geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen".
Es reicht aus, dass die Angebote zur Verbreitung solcher Inhalte geeignet sind. D.h., ein Onlineforum, in dem gewaltverherrlichende (wenngleich zulässige) Inhalte diskutiert werden, muss über eine/n Jugendschutzbeauftragte/n verfügen, auch, wenn noch kein Beitrag veröffentlicht worden ist.
Haftungs-, Urheber- und Markenrechtshinweise (Disclaimer)
Möchten Sie Hinweise zur Haftung, bzw. deren Ausschluss, Urheber- sowie Markenrechten aufnehmen?
Erläuterungen und Hinweise zu "Haftungs- und Schutzrechtshinweise"
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen sogenannten "Disclaimern" um unverbindliche Hinweise handelt.Im Impressum stehende Disclaimer, in denen z.B. die Haftung für alle Inhalte oder Links pauschal ausgeschlossen wird, sind rein reichtlich betrachtet wirkungslos.
Falls Sie davon ausgehen, dass z.B. von Ihrem Rat im Blog eine Gefahr ausgeht (z.B. bei Finanz- oder Sporttipps), dann weisen Sie darauf direkt in dem Beitrag hin (sinngemäß: "Anwendung auf eigenes Risiko, zuvor empfehle ich eine professionelle Beratung“).
Wenn Sie denken, hinter dem Link stehen Beleidigungen oder Urheberrechtsverletzungen, dann verzichten Sie besser auf dessen Nennung.
Ferner, um verbindlich zu sein, müssten diese Disclaimer den Nutzern, schon vor dem Betreten der Website deutlich eingeblendet werden.
Zudem dürfen die Disclaimer nicht zu weitreichend sein, da sie dann gegen das AGB-Recht verstoßen und abmahnfähig sein könnten.
Auch die Hinweise zum Urheberrecht sind reine Verweise auf das ohnehin geltende Gesetz.
D.h. rein rechtlich betrachtet, können Sie die Haftungs- und Urheberrechthinweise insgesamt weglassen. Jedoch ist es unschädlich, auf die gesetzlichen Regelungen hinzuweisen, um z.B. Personen, die denken, dass urheberrechtlich geschützte Werke frei verwendet werden können, abzuschrecken.
Bildquellen und Freitext (z. B. Angaben zu Webdesignagentur)
Möchten Sie einen eigenen Freitext eingeben (z.B. zusätzliche Angaben zum Webdesign/ Agentur, etc.)?
Überschrift Ihres Freitextes:
(Englisch) Überschrift Ihres Freitextes:
Inhalt Ihres Freitextes:
(Englisch) Inhalt Ihres Freitextes:
Erläuterungen und Hinweise zu "Freitext-Angaben am Ende des Impressums"
Möchten Sie Angaben zu Bildquellen im Impressum angeben?
Bildquellen und Urheberrechtshinweise:
(Englisch) Bildquellen und Urheberrechtshinweise:
Erläuterungen und Hinweise zu "Bildnachweise"
Falls Sie Quellen zu verwendeten Bildern angeben möchten (oder müssen, weil die Lizenzbedingungen eines Stockbild-Anbieters dies verlangen), dann können Sie die Quellen an dieser Stelle aufführen.Bitte beachten Sie, dass Sie von Gesetzes wegen zur Angabe der Urheber von Bildern (und anderen Werken, wie z.B. Videos) verpflichtet sind. Diese Angabe sollte möglichst nah am Bild erfolgen.
Auch so gut wie alle Stockbildanbieter verpflichten die Bildnutzer zur Nennung der Urheber im redaktionellen Kontext (z. B. in Blogbeiträgen oder Social-Media-Postings).
Sofern die kommerzielle Bildnutzung erlaubt ist, müssen laut den meisten Lizenzbedingungen der Stockbildanbieter die Urheber im Regelfall nicht genannt werden (z. B. Nutzung auf Produktverpackungen, in Werbebroschüren, Newslettern oder Werbebannern, wozu z. B. Facebook-Ads zählen).
Sofern Urheber genannt werden müssen, kann dies möglichst am Bild (darunter oder daneben) erfolgen (es sei denn, die Stockbildanbieter erlauben die Angabe im Impressum). Ist die Urhebernennung nicht möglich, z. B. aus gestalterischen Gründen, dann sollte der Urheber zumindest am Ende eines Beitrags / Textes genannt werden. Werden Bilder als Gestaltungs- bzw. Designelemente verwendet, dann sollten die Urheber im Impressum unter "Bildquellen" mit einem Bezug zum Bild gelistet werden (z. B. "Kopfgrafik auf Hauptseite“ oder "Diskussionsrunde auf der Unterseite ‘Leistungen‘").
Ferner geben manche Stockbildanbieter vor, wie die Urheberrechtsangaben aussehen müssen, z.B. "Name des Fotografen / Name des Stockbildanbieters".
Im Zweifel sollten Sie bei Ihrem Stockbildanbieter per E-Mail nachfragen, wie die Urheberangaben lauten müssen.
19,90 €In den Warenkorb
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Schritt 2: Erstellen Sie Ihr Impressum
Ihr Rechtsdokument kann noch nicht erstellt werden
Hinweis: Sie haben oben noch kein Modul ausgewählt. Bitte beantworten Sie zumindest eine der obigen Fragen mit einem "Ja".
Hinweis: Sie müssen zuerst die Domain eingeben und bestätigen, dass Sie das Dokument als Privatperson, bzw. kleines Unternehmen oder mit einer erworbenen Lizenz nutzen werden.
Klicken Sie bitte hier, um Ihr Dokument zu erstellen.
Hinweis: Wenn Sie nachträgliche Änderungen vornehmen, wird das erstellte Rechtsdokument automatisch aktualisiert.
Ihr Rechtsdokument (wird bei Änderung der Angaben automatisch aktualisiert):
Fehlerhinweis - Es fehlen die folgenden Eingaben:
Hinweis: Sie können das Rechtsdokument trotz Fehlerhinweis erstellen. Es wird jedoch nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Daher empfehlen wir Ihnen, die oben genannten Angaben zu ergänzen.
Die Fehlerhinweise sind erledigt.
Dokumente & Speicherung herunterladen oder per E-Mail erhalten (Premium)
Sie können die Zip-Datei mit einem Klick herunterladen (oder sonst mit einem Klick auf die rechte Maustaste und Wahl der Option "Speichern unter"). Wenn Sie Ihre Eingaben später ändern möchten, können Sie die Zip-Datei im Premiumbereich hochladen.
Ihr Dokument als Text (Deutsch) zum Kopieren & Einfügen
Ihr Dokument im HTML-Format (Deutsch) zum Kopieren & Einfügen
Ihr Dokument als Text (Englisch) zum Kopieren & Einfügen
Ihr Dokument im HTML-Format (Englisch) zum Kopieren & Einfügen
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Falls Sie sich sehr über Ihr kostenloses Rechtsdokument freuen und den Wunsch verspüren sich bedanken zu wollen, würden wir uns sehr über eine Spende an das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF oder sonst eine gute Tat freuen. Sie können uns auch gerne einen Like auf Facebook oder eine Bewertung bei Google hinterlassen. Danke schön!
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